Rentenversicherung im Vergleich
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zum Vergleich

Wird die private Altersvorsorge vererbt?

Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt zum Monatsende für den Folgemonat. Verstirbt der Rentenempfänger zu Monatsbeginn, muss die Rente nicht zurückgezahlt werden; verstirbt er zum Monatsende und die Rente wurde bereits überwiesen, besteht die Pflicht zur Rückführung des erhaltenen Betrages.

Bei der Riester-Rente erlischt der Anspruch mit dem Tod. Hier ist es vom Vertrag abhängig, ob eine Übertragung auf die Erben erfolgt. Tritt der Todesfall allerdings vor Rentenbeginn ein, müssen die Hinterbliebenen sowohl die Zuschläge als auch die Steuervorteile zurückführen; das angesparte Kapital zählt zum Altersvermögen und wird an die Erben ausgezahlt. Von der Rückführung der staatlichen Förderung ausgenommen sind Ehegatten, die ebenfalls eine Riester-Rente haben – die Zuschläge können auf sie übertragen werden.

Vererbung von Altersvermögen bei der privaten Altersvorsorge

Bei einer privaten Altersvorsorge wie einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung sowie bei einer fondsgebundenen Versicherung hängt es vom Versicherungsvertrag ab, ob das noch bestehende Restvermögen ausgezahlt wird oder nicht. Auskunft darüber kann nur der Versicherer unter Vorlage einer Vollmacht oder des Erbscheines geben. Anders sieht es bei Investmentfonds und Immobilien aus; diese werden generell auf die Erben übertragen. Für alle Formen des Altersvermögens gilt, dass sie bei Übertragung auf die Hinterbliebenen gemäß Erbschaftssteuergesetz zu versteuern sind.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.