Angehörige übernehmen die Pflege

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Wird ein Mensch zum Pflegefall müssen sich seine Angehörigen fragen, wie weiter zu verfahren ist. Es gibt diverse Pflegeeinrichtungen, in denen ausgebildete Fachkräfte die Pflege übernehmen. Doch dies ist nur eine Form. Andere Möglichkeiten bestehen im Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes oder Angehörige übernehmen die Pflege doch selbst. Die Familie ist in Deutschland die wichtigste Institution, um Pflegebedürftige zu versorgen. Zumeist sind es die Partner, mit zunehmendem Alter wird dies jedoch oft von den Kindern übernommen. Freunde und Nachbarn werden eher selten hinzugezogen. Dies wäre vor allem bei Demenzkranken sehr diffizil. Die Beweggründe, Familienangehörige zu pflegen, sind sehr zahlreich. Eine häufige Motivation ist der pekuniäre Aspekt. Die Unterbringung in einer Pflege-Einrichtung erfordert oft einen enormen finanziellen Aufwand. Andere Gründe sind Liebe und Zuneigung sowie Dankbarkeit und Pflichtgefühl.

Die Belastung für die pflegenden Familienangehörigen ist hoch. Psychische Belastungsfaktoren sind krankheitsbedingte Wesensveränderungen, die manchmal sogar mit einer Aggressivität des zu Pflegenden einhergehen. Die Befürchtung, etwas falsch zu machen wiegt schwer und gerade bei Kindern ist die Angst um deren Leben groß. Die zu pflegende Person, aber auch andere Angehörige zeigen sich gegenüber dem Pflegenden als nicht dankbar. Die körperlichen Belastungen sind unschwer zu erkennen. Eventuelles Heben, Betten oder Umlagern kann genauso zu Kreislaufproblemen, Wirbelsäulenproblemen und erhöhter Reizbarkeit führen, wie der Schlafmangel durch eine gestörte Nachtruhe. Aufgrund des enormen zeitlichen Aufwands, der erforderlich ist, bleiben auch soziale Kontakte und Hobbys des Betreuenden oft weit zurück. Im Extremfall kann dies zur völligen Isolation führen.

Auch bei der Betreuung in der heimischen Umgebung bleiben finanzielle Belastungen nicht aus. Dies betrifft den eventuellen behindertengerechten Umbau der Wohnung, medizinische Gerätschaften oder den teilweisen oder gar völligen Einkommensverlust. Mit der Pflegereform von 2008 haben pflegende Familienangehörige die Möglichkeit, für 6 Monate aus dem Beruf auszusteigen und weiterhin ihren Versicherungs- und Kündigungsschutz zu erhalten, allerdings ohne Einkommen. Im Januar 2012 wird es eine Neuerung dieser Reform geben, das Gesetz zur Familienpflegezeit. Hier wurde vor allem darauf geachtet, dass den Pflegenden kein völliger Einkommensverlust droht. Die Arbeitszeit wird halbiert, das Gehalt auf 75 % verkürzt. Kann der Arbeitnehmer wieder in Vollzeit arbeiten, bleibt das Gehalt bei 75 % und der vorher erhaltene Vorschuss wird durch Erbringung von unentgeltlicher Arbeitsleistung zurückgezahlt. Arbeitnehmern diese Möglichkeit zu bieten, liegt im Ermessen der Arbeitgeber.

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