Arbeitsunfähigkeitsversicherung sichert die Existenz nach einem Sportunfall

arbeitsunfaehigkeitsversicherung-sichert-die-existenz-nach-einem-sportunfall

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleichzusetzen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das sind nicht nur zwei völlig verschiedene Versicherungsarten, sondern auch – rechtlich gesehen – zwei ganz verschiedene Dinge. Berufsunfähig ist eine Person, die ihren Beruf nicht mehr ausüben kann – einen anderen, leichteren schon. Arbeitsunfähig ist man, wenn man nicht mehr arbeiten kann – auch nicht in der Lage ist, leichte Arbeiten zu verrichten.

Die Sicherung der Existenz nach einem Sportunfall

Wird eine Person durch einen Sportunfall arbeitsunfähig – auch erwerbsunfähig genannt – so erhält die Person von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente – die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente. Man kann davon ausgehen und darauf wetten – und nicht nur bei Intertops.com oder anderen – dass man von der Höhe der Rente nicht allzu viel erwarten kann. Der Betroffene erhält gerade einmal ein Drittel seines Bruttolohns, den er vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Diese 30 % gelten allerdings nur dann, wenn die Person keinen Beruf, und sei dieser noch so einfach, ausüben kann. Wird die Person durch einen Sportunfall arbeitsunfähig; wird es erst einmal kompliziert und damit bürokratisch. Erst wird die Schuldfrage geklärt und dann derjenige bestimmt, der zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist. Mit einer privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann der Betroffene diesen Zeitraum, indem noch nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung und/oder einer etwaigen Haftpflichtversicherung geklärt ist, seine Existenz sichern.

Die private Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit durch den Sport

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist meist so gestaltet, dass eine bestimmte Versicherungssumme vertraglich festgelegt wird. Die Versicherung tritt bereits dann ein, wenn die Person ihren Beruf mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann. Dabei ist es nicht relevant, ob die Erwerbsunfähigkeit durch einen Sportunfall eingetreten ist. Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann die Person ihre Existenz weitgehend absichern.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.