Behandlung von Mutter-Kind-Kuren bei Krankenkassen

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Kinder sind eine Bereicherung, doch sie bedeuten auch große Verantwortung. Die Kindererziehung gehört nicht umsonst zu den komplexesten Aufgaben, denen Erwachsene sich stellen können und oft führt der Spagat zwischen Familienleben und Job zu einem Burnout, der nachhaltig Probleme verursachen könnte, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Mutter-Kind-Kuren sind hier eine Möglichkeit um die Situation zu entspannen, doch die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür nicht in jedem Fall. Dabei haben langfristige Studien bereits vor einigen Jahren ergeben, dass Mutter-Kind-Kuren sich langfristig positiv auswirken und auch die Einnahme vom Medikamenten dauerhaft senken können.

Wann wird die Kur genehmigt?

Grundsätzlich sollte der Hausarzt aufgesucht werden, wenn gesundheitliche Probleme auftreten, denn er kann im Gespräch gut beurteilen, welche Ursachen dafür vorliegen könnten und geeignete Maßnahmen einleiten. Spricht sich der Hausarzt für eine Mutter-Kind-Kur aus, kann bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Antragsvordrucke dafür können telefonisch angefordert werden.

Was tun bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse?

In der Regel dauert die Kur drei Wochen und das Kind muss dafür nicht krank sein. Es reicht aus, dass keine Bereuungsmöglichkeit Zuhause geschaffen werden kann. Mutter-Kind-Kuren werden öfter abgelehnt, weil die Kassen eine ambulante Behandlung wünschen, obwohl sie seit der Gesundheitsreform 2007 zu Leistungen dieser Art verpflichtet wären. Die Aussichten auf eine Genehmigung kann allerdings jede Mutter selbst verbessern, indem sie den Arzt auffordert, das Gutachten möglichst detailliert zu erstellen, denn ein allgemeiner Erschöpfungszustand als Grund reicht hier nicht aus.

Auch nach einer Ablehnung der Kur sollten Eltern nicht aufgeben und Widerspruch einlegen. Das Muttergenesungswerk kann hier Hilfe anbieten und da es in Deutschland mehr als 1000 Vermittlungsstellen gibt, lässt sich eine persönliche Beratung überall in Deutschland vereinbaren. Online können Eltern sich zusätzlich in Foren austauschen und Hilfe von ebenfalls Betroffenen erhalten.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.