Berufsunfähigkeitsversicherung: müssen Vorerkrankungen zugegeben werden?

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Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung führen die Versicherer in der Regel stets eine Gesundheitsprüfung durch. Wer seinen Versicherungsschutz nicht riskieren möchte, der muss hierbei auch die bestehenden Vorerkrankungen angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorerkrankung tatsächlich etwas mit dem späteren Grund der Berufsunfähigkeit zu tun hat. Kann der Versicherungsnehmer beispielsweise aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr arbeiten, so ist der Vertrag auch wegen einer verschwiegenen Depression anfechtbar. Versicherungen können noch bis zehn Jahre nach einem Vertragsabschluss von ihrem Rücktrittsrecht gebrauchen machen, falls Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Der Zeitraum, für den die Erkrankungen angegeben werden müssen, unterscheidet sich je nach Assekuranz. Wer erst nach Abschluss des Vertrags bemerkt, dass eine Erkrankung nicht angegeben wurde, der sollte diese in jedem Fall nachmelden. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung deshalb einen Zuschlag erhebt oder den Vertrag sogar kündigt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht nur dann Sinn, wenn sicher ist, dass sie im Versicherungsfall auch die vereinbarte Leistung erbringt (hier klicken und Fragen von Cosmos Direkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung beantwortet bekommen).

Alle Vorerkrankungen müssen angegeben werden

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist stets absolute Ehrlichkeit gefragt. Alle schwerwiegenden und chronischen Erkrankungen müssen hier genau aufgeführt werden. Wer beispielsweise öfter unter Rückenschmerzen leidet, der muss dies der Versicherung ebenfalls mitteilen. Zudem ist auch die Angabe von durchgeführten Operationen Pflicht.

Neben der Erkrankung und dem Behandlungszeitraum muss auch der behandelnde Arzt mit kompletter Anschrift angegeben werden. Bestehen Zweifel oder ist man sich unsicher, so sollte in jedem Fall vorab bei der Krankenkasse oder beim Hausarzt nachgefragt werden.

Mit Abschluss des Vertrags sichert der Versicherte der Gesellschaft das Recht zu, die gemachten Angaben durch Rückfrage bei den behandelnden Ärzten zu überprüfen. Je nach Art und Schwere der Vorerkrankungen können diese vom Versicherungsschutz ausgenommen oder die Annahme des Vertrags komplett abgelehnt werden. Alternativ ist auch die Erhebung eines Risikozuschlags durch die Versicherung möglich. Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, der kann sich über einen Makler zunächst unverbindliche Angebote von verschiedenen Versicherern einholen. Diese Anfragen werden ohne persönliche Angaben des Versicherungsnehmers abgesendet. Somit ist ausgeschlossen, dass abgelehnte Anträge in einer zentralen Datei gespeichert werden.

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