Bezahlt die Krankenversicherung Batterien für Hörgeräte?

bezahlt-die-krankenversicherung-batterien-fuer-hoergeraete

Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Krankenkassen darüber klagen, dass nicht mehr genügend Geld für die Versorgung der Patienten zur Verfügung steht, werden die Kosten für die Gesundheitsvorsorge und Heilung, die der Patient selbst zu tragen hat, immer höher. Schon heute müssen viele Leistungen aus eigener Tasche gezahlt werden und die Tendenz scheint steigend. Besonders chronisch kranke Menschen sind hier betroffen, denn wer beispielsweise unter Bluthochdruck oder einer Herzschwäche leidet und entsprechend regelmäßig Medikamente benötigt, der hat Monat für Monat viel Geld für die Zuzahlungen der Rezepte aufzubringen.

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen unterschiedliche Kosten

Neben den gesetzlichen Krankenkassen gibt es jedoch auch die privaten Krankenkassen, die hier häufig weniger kleinlich sind, wenn es um die Bezahlung der entsprechenden Kosten für Medikamente oder ärztliche Leistungen geht. Wer beispielsweise darauf angewiesen ist, ein Hörgerät zu tragen, der erhält meist sogar die Kosten für die Hörgerätebatterien von Vital Energie erstattet, was bei den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht der Fall ist. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten aktuell nach der sogenannten IGEL-Liste, die genau eingrenzt, welche Leistungen der Patient erstattet bekommt und welche er selbst tragen muss.

Versicherungspakete der privaten Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen wiederum ermöglichen es ihren Mitgliedern, diverse Versicherungspakete zu ordern, bei denen man sich schon im Vorfeld die Erstattung vieler Kosten sichern kann. Ein Nachteil der PKV ist jedoch, dass sich hier nicht jeder versichern lassen kann, da zum einen eine bestimmte Einkommensgrenze Voraussetzung für den Beitritt ist, zum anderen jedoch auch die Vorerkrankungen bzw. bestehenden Krankheiten KO-Kriterien sein können, um die Mitgliedschaft auszuschließen. Darüber hinaus sind die Mitgliedsbeiträge oftmals extrem hoch, und zwar besonders dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr sehr jung ist.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.