Checkliste für die gesetzliche Rente - so wird die Rente beantragt

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Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung etwas ausgezahlt haben möchte, muss auf jeden Fall einen Antrag stellen. Erst durch diesen Antrag wird das Rentenverfahren eingeleitet. Für den Antrag gibt es spezielle Vordrucke, die das komplette Rentenverfahren beschleunigen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlung der Rente formlos zu stellen. Damit der Antrag nicht vergessen wird, sollen die Rentenversicherungsträger den Berechtigten darauf aufmerksam machen, dass es Zeit für den Antrag ist. Theoretisch kann jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat oder sein Bevollmächtigter einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen.

Eingereicht werden kann der Antrag überall dort, wo Sozialleistungen ausgezahlt werden. Wer wirklich zuständig ist, ist dabei nicht so wichtig, denn die Papiere werden weitergeleitet. Trotzdem macht es Sinn, den Antrag auf die Auszahlung einer Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Damit wird die Bearbeitungszeit verkürzt.

Antragstellung drei Monate vor Rentenbeginn

Wer eine Rente haben will, sollte seinen Antrag ungefähr drei Monate vor Rentenantrag stellen. Wer sich zu dieser Zeit noch im Berufsleben befindet, kann sich vom Arbeitgeber den Lohn für die letzten drei Monate vorab bescheinigen lassen. Das trifft auch zu, wenn Krankengeld oder Leistungen des Arbeitsamtes gezahlt werden. Auch diese Stellen dürfen für drei Monate eine Vorausbescheinigung ausstellen.

m eine Rente zu beantragen, werden einige Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem der Versicherungsverlauf und der Personalausweis. Anstelle des Personalausweises kann auch die Geburtsurkunde oder der Reisepreis vorgezeigt werden. Weitere wichtige Angaben sind die Bankverbindung oder der Name der jetzigen Krankenkasse und die Art der Krankenversicherung. Falls Antragsteller schon irgendwelche Versorgungsbezüge erhalten, sollten sie auch darüber korrekte Angaben machen. Schwerbehinderte sollten außerdem Ihren Schwerbehindertenausweis oder einen Anerkennungsbescheid mitnehmen. Darüber, welche Unterlagen in Sonderfällen noch benötigt werden, geben die Rentenstellen Auskunft.

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