Der Nutzen der Krankenhauszusatzversicherung?

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Das Gesundheitswesen in Deutschland wurde in den letzten Jahren einige Male verändert und für die Versicherten hieß das meistens, dass Leistungen gemindert oder sogar komplett gestrichen wurden. Die Kassen bieten ihren Mitgliedern aber Möglichkeiten, ihren Versicherungsschutz auszubauen und neben einer Zahnzusatzversicherung und vielen anderen zusätzlichen Versicherungen steht auch die sogenannte Krankenhauszusatzversicherung zur Wahl, doch ob sie wirklich sinnvoll ist, muss in jeder für sich entscheiden, nachdem er sich umfassend informiert hat.

Was leistet die Krankenhauszusatzversicherung?

Die Leistungen der GKV wurden in den letzten Jahren in vielen Bereichen zurückgefahren und auch bei einem Aufenthalt in einer Klinik wird inzwischen nur noch eine Grundversorgung von den Kassen übernommen. Sogar bei den privaten Krankenkassen gibt es daher die Möglichkeit für eine zusätzliche Versicherung, die verschiedene Kosten decken kann. Grundsätzlich übernimmt eine Krankenhauszusatzversicherung nur die Kostenpunkte, die im Vertrag festgehalten wurden und hier auch nur die Mehrkosten zur Grundversorgung, die durch deren Inanspruchnahme auflaufen. Diese zusätzliche Versicherung für einen Krankenhausaufenthalt basiert also auf den Zahlungen der gesetzlichen Kassen und nur bestimmte zusätzliche Leistungen können über sie abgerechnet werden. Zu den Leistungen, die eine Krankenhauszusatzversicherung erbringen kann, gehören:

• Chefarztbehandlung

• Einzelzimmer oder Zweibettzimmer

• Behandlung durch Privatärzte und damit Betreuung durch Spezialisten

• Sonderverpflegung

• Rückflug aus dem Urlaub

• Ambulante Operationen

• Telefonanschluss auf dem Zimmer

• Fernsehanschluss auf dem Zimmer

Eine Behandlung durch den Chefarzt kann auch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen. Allerdings wird das nur in Erwägung gezogen, wenn eine medizinische Notwendigkeit dazu besteht. Wünscht der Patient auch ohne diese Notwendigkeit eine Behandlung durch den Chefarzt, so muss er die Kosten dafür selbst tragen oder über eine gültige Krankenhauszusatzversicherung verfügen.

Die Kosten für Einzel- oder Zweibettzimmer werden ebenfalls nicht von den GKV übernommen. Sie erstatten lediglich die Kosten für eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Die Differenz zwischen Mehrbett- und Einzelzimmer muss ebenfalls der Versicherte selbst übernehmen, wenn er keine Krankenhauszusatzversicherung vorweisen kann. Spezialisten unter den Ärzten rechnen oftmals über den Höchstsätzen der Gebührenverordnung ab. Wenn sie hinzugezogen werden, kann eine Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt hier ebenfalls die Mehrkosten übernehmen.

Freie Klinikwahl & Wartezeiten

Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel eine Einweisung in die nächstgelegene Klinik, die eine angemessene Behandlung bieten kann. Vor allem in ländlichen Gegenden kann das für Versicherte aber bedeuten, dass sie nur ins nächste städtische Krankenhaus eingeliefert werden, auch wenn sie eine Universitätsklinik in der Stadt vorziehen würden. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können die Mehrkosten, die durch eine Unterbringung in der Stadt entstehen, gedeckelt werden, allerdings müssen die Versicherungsnehmer vor ihrer Unterschrift auf dem Vertrag prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft die freie Klinikwahl als Leistung festgehalten hat. Nicht alle Anbieter haben diese Leistung in ihren Standardverträgen und ohne gezieltes Nachfragen kann es hier schnell zu Missverständnissen kommen. Auch das Thema Wartezeit sollte nicht vergessen werden, denn in der Regel müssen Versicherte einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsunterzeichnung abwarten, ehe die Versicherung in Kraft tritt. Kurz vor einem geplanten Klinikaufenthalt nützt also der Abschluss eines neuen Vertrags nur in den wenigsten Fällen. Allerdings haben die Versicherungsmakler hier oft einen kleinen Spielraum, der im persönlichen Beratungsgespräch angesprochen werden sollte.

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Kosten einer Zusatzversicherung für Klinikaufenthalte können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Versicherungsgesellschaften bieten nämlich extrem unterschiedliche Grundleistungen und wer hier das optimale Angebot finden möchte, muss ein wenig Zeit für die Recherche investieren. Sogenannte 1-Bettzimmer-Tarife bedeuten nicht immer, dass hier auch der Arzt frei gewählt werden kann und so kommen auch die großen Preisunterschiede zustande. Von 5.- Euro monatlich bis etwa 50.- Euro reichen die Angebote und nicht jede Gesellschaft stellt vor Vertragsabschluss die ungeliebten Gesundheitsfragen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.