Eigentlich müssen Ärzte Versicherte aller Kassenarten gleich behandeln

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Jeder Deutsche ist gesetzlich und rechtlich dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung für den Schutz vor und bei diversen Krankheiten abzusichern. Die Wahl der individuell passenden Kasse und des richtigen Tarifs ist durch das hohe Angebot für jeden einzelnen Patienten allerdings schwer. Prinzipiell unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Trotz aller Unterschiede ist eine medizinische und ärztliche Grundversorgung in Deutschland gesetzlich und rechtlich zugesichert.

Grundsätzliche Unterschiede zwischen gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung

Jeder Angestellte wird in Deutschland automatisch von seinem Arbeitgeber in einer gesetzlichen Krankenversicherungskasse versichert. Dadurch ist dieser im Schadensfall oder bei Krankheit ärztlich abgesichert. Die Beiträge für diese Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Selbstständige oder Freiberufler müssen sich gesetzlich privat versichern, das heißt, sie müssen sich einer privaten Krankenkasse anschließen und ihre Beiträge auch an diese entrichten.

Leistungen und ärztliche Behandlungen

Bei der Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist jeder prinzipiell grundversichert, das bedeutet, dass alle Grundversorgungen im Ernstfall durch die Kasse übernommen werden. Zusätzlich kann sich jeder gesetzlich Versicherte zusatzversichern lassen. Solche Zusatzversicherungen beinhalten oftmals einen höheren Schutz bei Zahnersatz und Zahnleistungen. Es gibt aber auch viele weiterführende zusätzliche Leistungen in allen anderen ärztlichen und medizinischen Bereichen.

In der privaten Krankenkasse ist der Versicherte meist höher abgesichert, kann aber auch hier zusätzliche Leistungen beanspruchen und vorab in seinem Vertrag vereinbaren. Der privat Versicherte muss immer alle seine Arztrechnungen vorab selbst bezahlen und diese dann bei seiner Kasse zur Rückzahlung vorlegen.

Durch die ärztliche Gebührenverordnung ist es vielen deutschen Ärzten teilweise nicht möglich, die gesetzlich Versicherten optimal zu behandeln, da ihnen pro Patient nur ein gewisser Satz zur Verfügung steht, der oft nicht ausreicht, um alle nötigen Leistungen abzusichern. Bei den Privatpatienten ist dies wiederum ganz anders, da hier alle Behandlungen fast ausnahmslos von der Kasse übernommen werden. Dadurch entsteht bei vielen Therapien oder Behandlungsleistungen ein Unterschied zwischen privat Versicherten und gesetzlich Versicherten. Beispielsweise erhält ein Privatpatient oftmals viel schneller einen Termin bei einem Spezialisten als ein gesetzlich Versicherter. Viele Ärzte sehen dabei nur, dass sie für den Privatpatienten mehr Leistungen abrechnen können und diese auch von der jeweiligen Kasse bezahlt bekommen.

Grundsätzlich dürfen diese Unterschiede nicht gemacht werden, da jeder Bürger ein Recht auf umfassende ärztliche Versorgung hat. Die Grundversorgung aller deutschen Bürger und Bürgerinnen ist rechtlich und gesetzlich vorgeschrieben und verankert.

Was geschieht mit den Beiträgen und wofür werden sie verwendet?

Grundlegend werden erstmal alle Beiträge für die erfolgten und nötigen Leistungen benutzt und alle überschüssigen Krankenbeiträge und Einnahmen eines Arztes, oder auch von Kliniken, werden für den Erhalt und die Erneuerung von medizinischen Zwecken und Materialien eingesetzt. Beispielsweise werden davon neue technische Behandlungsgeräte bei Dixion Med. Geräte aus Düsseldorf gekauft und somit eine weiterführende effiziente Arbeit garantiert.

Bildquelle: bvmed; flickr

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.