Fallstricke bei Restschuldversicherungen beachten

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Wer einen Kredit aufnimmt, der tut dies zumeist, um sich einen großen Wunsch zu erfüllen, um plötzlich entstandene Kosten zu begleichen oder um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Dennoch ist bei der Inanspruchnahme eines Kredits Vorsicht geboten. Zu beachten ist vor allem die anvisierte Laufzeit für die Rückzahlung des Darlehens. Kreditnehmern wird in der Regel stets empfohlen, nach Möglichkeit auf eine längere Laufzeit zu setzen und sich vorab mit einem gratis Kreditvergleich zu informieren. Schließlich können eine plötzliche Arbeitslosigkeit, eine schwerwiegende Erkrankung oder gar die Berufsunfähigkeit dazwischenkommen. Da ist es besser, monatlich geringere Raten zu tilgen, dafür aber erhält der Kreditnehmer finanzielle Sicherheit - auch in schlechten Zeiten.

Zu einem Darlehen kann darüber hinaus aber auch immer eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Die Angebote, die die Bank diesbezüglich offeriert sind jedoch vorab zu prüfen. Nicht selten verlangen Banken, dass der Kunde zur Restschuldversicherung eine weitere Zusatzversicherung abschließt. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Risikolebensversicherung handeln, die die Bank als Gegenwert für die Restschuldversicherung auf das bewilligte Darlehen verlangt.

Zusatzversicherungen immer genau abwägen

Bevor nun jedoch schnell eine zusätzliche Versicherung zur Restschuldversicherung in Anspruch genommen wird, sollte geprüft werden, ob bereits vorhandene Policen, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht auch ausreichen würden, um die Kreditraten langfristig zurückzubezahlen. Hat der Kreditnehmer bereits eine Risikolebensversicherung, die den Bankkredit und somit auch die Familie bei einer plötzlichen Zahlungsunfähigkeit finanziell absichert, kann es im Einzelfall und unter Umständen sinnvoll sein, noch eine zweite Police abzuschließen. Diese sollte dann die Tilgung aller weiteren Kreditraten übernehmen, wenn der Kreditnehmer beispielsweise verunfallt oder zu Tode kommt. Dies ist wichtig zu wissen, weil die Risikolebensversicherung im Todesfall des Versicherten zunächst herangezogen würde, um die Schulden bei der Bank zu tilgen. Eine weitere Absicherung für die Familie ist dann nicht mehr gegeben.

Da die Restschuldversicherung zumeist auf die Kreditraten aufgeschlagen wird und hier ebenfalls Zinsen fällig werden, sollte der Antragsteller darauf achten, dass die Höhe des Darlehens und die Zahlung für die Restschuldversicherung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Wer hier weitere Informationen in Erfahrung bringen möchte, der kann sich auch an die örtlichen Verbraucherzentralen wenden. Diese weisen auf eventuelle Fallen hin und können individuell und kompetent beraten.

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