Für wen ist die Veranstalterhaftpflicht-Versicherung gedacht und was ist versichert?

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Sinn und Zweck einer jeden Haftpflichtversicherung ist es stets, den Versicherten hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern. Dem Versicherungsnehmer entsteht somit kein Vermögensnachteil, da die Versicherung gegebenenfalls einspringt und die gegen den Versicherten bestehenden Ansprüche übernimmt. Zugleich beinhaltet der Versicherungsschutz in der Regel die Abwehr unberechtigter Forderungen in Zusammenhang mit etwaigen Schäden ab. Folglich ist auch ein passiver Rechtsschutz im Allgemeinen Bestandteil einer Haftpflichtversicherung.

Der Versicherungs-Markt hält ein enormes Angebot bereit, das für Laien kaum zu überblicken ist. Die meisten Menschen kennen allerdings die Kfz-Haftpflicht sowie private Haftpflichtversicherungen. Darüber hinaus existieren unter anderem auch Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen. In diesem Zusammenhang stellt sich nicht selten die Frage, wer einen entsprechenden Versicherungsschutz überhaupt benötigt.

Zielgruppe für die Veranstalterhaftpflicht-Versicherung

Wenn es um eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung geht, muss zunächst einmal erörtert werden, inwiefern eine solche überhaupt erforderlich ist. Wie der Name bereits aussagt, sind Ausrichter von Veranstaltungen die Zielgruppe. Als Veranstalter übernimmt man von Gesetzes wegen die Verantwortung für den betreffenden Event und haftet für Schäden, die im Zuge dessen entstehen. Es kann immer zu Unfällen kommen, die zu mitunter gravierenden Sach- und Personenschäden führen können. Abgesehen davon, dass ein Unglück stets schrecklich ist, dürfen Veranstalter die wirtschaftlichen Konsequenzen nicht außer Acht lassen.

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant und ausrichten möchte, sollte sich daher Gedanken über einen adäquaten Versicherungsschutz machen. Eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung ist genau für solche Fälle vorgesehen und sichert den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüchen Dritter gegenüber zuverlässig ab.

Umfang einer Veranstalterhaftpflicht-Versicherung

Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen kommen stets viele Menschen zusammen, was unweigerlich auch gewisse Risiken birgt. Als Veranstalter haftet man mit seinem Vermögen im Falle eventueller Schäden oder Unfälle, so dass eine entsprechende Absicherung ein absolutes Muss ist. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, sollte sich folglich nicht nur der Planung und Organisation widmen, sondern auch an den eigenen Versicherungsschutz denken. In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch feststellen, welchen Umfang Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen haben und was hierdurch abgedeckt wird. Ein ausführlicher Versicherungsvergleich ist dringend anzuraten, da die Leistungen mitunter stark variieren können.

Ob die Veranstaltungstechnik beschädigt oder ein Gast verletzt wird, eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung deckt sämtliche Eventualitäten ab und sorgt dafür, dass sich der Ausrichter voll und ganz auf das Gelingen der Veranstaltung konzentrieren kann, damit diese ein voller Erfolg wird. Üblicherweise sind neben dem eigentlichen Veranstaltungszeitraum auch die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten in einer solchen Versicherung inkludiert. Außerdem sorgt eine spezielle Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen für eine Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und deckt eine Kostenübernahme bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden ab. Die Deckungssumme wird in der Regel individuell und für Personen- und Sachschäden separat festgelegt. Im Allgemeinen sollten Veranstalter mit ihrem Versicherer eine Deckungssumme in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro vertraglich festhalten.

Die Details der Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen können stark voneinander abweichen. Um das beste Angebot zu optimalen Konditionen zu finden, müssen Veranstalter mehrere Angebote einholen und die diversen auf dem Markt verfügbaren Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen vergleichen. Auf diese Art und Weise erlebt man im Ernstfall keine bösen Überraschungen.

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