Geld zurück - Formfehler in Versicherungsverträgen

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Versicherungsverträge sind so eine Sache. Einerseits helfen Versicherungen, eingetretene Schäden zu minimieren, andererseits müssen die Versicherungen mit Überschüssen wirtschaften. Sie sollten daher also sehen, dass sie mehr Geld einnehmen, als sie ausgeben müssen. Aus diesem Grunde haben sie das Kleingedruckte „erfunden“ und dort verstecken sie gekonnt gewisse Klauseln, die sie im Schadensfall vor Leistungen schützen sollen. Der normale Bürger wird oftmals dieses Kleingedruckte inhaltlich nicht erfassen können. Aber er muss es unterschreiben, wenn er eine Versicherung haben möchte und diese Klauseln somit auch anerkennen. Stellt es sich später im Schadensfall heraus, dass aufgrund eines Passus in den Versicherungsbedingungen der Versicherte kein Geld erhält, hat er leider Pech gehabt. Das Ganze kann allerdings auch umgedreht funktionieren.

Versicherungen müssen unter Umständen Geld zurückzahlen

Nämlich dann, wenn den Versicherungen bei der Gestaltung ihrer Verträge ein Formfehler unterlaufen ist. Als normaler Bürger sollte man zwar meinen, dass dies bei dem in den Versicherungen angesammelten juristischen Sachverstand nahezu unmöglich sein sollte. Die Versicherungen beschäftigen ja nicht umsonst hoch bezahlte und spezialisierte Fachanwälte. Dennoch kommt es vor, dass Versicherungsverträge der Form nach fehlerhaft sind. Ein solches Beispiel sind Versicherungen, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Bei diesen speziellen Versicherungen wurden dem Versicherungsnehmer nicht alle für den Abschluss der Versicherung erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis gegeben oder übergeben. Im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Versicherungen war dies jedoch geltende Rechtslage in Deutschland. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Versicherten, da ihnen nicht alle Bedingungen bekannt waren, den Abschluss der Versicherung jederzeit widerrufen können. Auch nach Jahren noch. Hier hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof beantragt. Fällt diese Entscheidung zugunsten der Versicherten aus, was zu erwarten ist, können die Betroffenen der abgeschlossenen Versicherung widersprechen und ihr Geld wiederbekommen. Dies wäre ein herber Schlag für die Versicherungswirtschaft, die enorme Summen an ihre Versicherten auszahlen müsste.

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