Gesammeltes Wissen rund um die Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung schützt vor den Kosten bei einem Rechtsstreit. Immer vorausgesetzt, das betreffende Rechtsgebiet ist im vereinbarten Versicherungsschutz auch enthalten und die Versicherungsgesellschaft erklärt sich im Vorfeld dazu bereit, die Kosten zu übernehmen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn der Rechtsstreit Aussichten auf Erfolg hat.

Das Angebot an Rechtsschutzversicherungen ist groß, wobei sich die Prämien wie auch der Leistungsumfang zum Teil deutlich unterscheiden können. Um eine günstige Rechtsschutzversicherung zu finden, sollten die vorhandenen Angebote genau miteinander verglichen werden.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die bei einem Rechtsstreit anfallenden Kosten. Hierzu gehören Gerichtsgebühren, eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie auch Aufwendungen für Zeugen und Sachverständige. Entscheidend dabei ist jedoch stets die Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte mindestens 250.000 Euro betragen. Die meisten Policen bieten auch die Übernahme einer Kaution an. Der Höchstbetrag hierfür wird separat festgelegt. Sofern kein spezieller Single-Tarif vereinbart wurde, sind bei der Rechtsschutzversicherung auch der Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren automatisch mitversichert. Für ältere Kinder gilt der Versicherungsschutz solange sie in der Ausbildung und noch nicht verheiratet sind

Welche Rechtsgebiete werden abgedeckt?

Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut, sodass sich der Versicherungsnehmer den Leistungsumfang individuell nach seinem Bedarf zusammenstellen kann. Dabei lassen sich grundsätzlich die Bereiche Familie, Verkehr, Beruf und Eigenheim unterteilen. Zur Abdeckung der einzelnen Gebiete werden unterschiedliche Policen angeboten, wie beispielsweise Arbeitsrechtsschutz, Verkehrs-Rechtschutzversicherung, Privat- und Berufs-Rechtschutzversicherung und Rechtschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken. Ein besonderes Augenmerk sollte bei einem Vergleich Rechtsschutzversicherung auf den Punkt „Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten“ in den Versicherungsbedingungen gelegt werden. Darunter sind alle Punkte aufgeführt, bei denen die Rechtsschutzversicherung keine Leistungen übernimmt.

Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung

Je nach Leistungsart gilt beim Abschluss der Rechtschutzversicherung eine bestimmte Wartezeit. Dadurch hat die Versicherung die Möglichkeit aktuelle oder geplante Rechtsfälle vom Versicherungsschutz auszuschließen. Eine Wartezeit von drei Monaten gilt in der Regel beim Arbeitsrechtsschutz, beim Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten sowie beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Geht es um Unterhaltsstreitigkeiten, gilt eine längere Wartezeit von 12 Monaten. Für Scheidungsangelegenheiten hingegen bieten die meisten Versicherer lediglich einen Beratungsrechtsschutz an. Hierfür gilt die längste Wartezeit von bis zu 36 Monaten. Keine Wartezeiten gibt es beim Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz oder beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

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