Informationen zur Vorsorge

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Vorsorge für die Zeit des Alters, für die Bestattung oder für den Fall der Handlungsunfähigkeit sind drei unabhängige Begriffe, welche alle unter einem Oberbegriff zu finden sind. Dabei ist die Altersvorsorge spätestens seit der Rentenreform eine der wichtigsten Säulen im Leben eines Menschen, um nach den Jahren der Arbeitstätigkeit den Ruhestand möglichst ohne große Abzüge genießen zu können. Daher ist für alle Arbeitnehmer die Riester-Rente, für die Selbstständigen die Rürup-Rente ein unverzichtbares Mittel zur Aufbesserung des später zur Verfügung stehenden Einkommens. Viele Arbeitnehmer, die ein sehr gutes Einkommen haben, haben zusätzlich eine eigene freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen, welche sogar vertragsmäßig auch schon vor dem gesetzlichen Renteneintritt in Kraft treten kann. Durch diese Vorsorge kann der Betreffende im späteren Rentenalter seinen Lebensstandard einigermaßen hoch halten.

Durch die von der Regierung ins Leben gerufene Besteuerung auf Lebensversicherungen hat der Stellenwert dieser Kapitalvorsorge an Stellenwert verloren. Allerdings werden in späteren Jahren auch die gut situierten Rentner vom Staat durch die Versteuerung der Renten noch zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Bestattungsvorsorge ist ein ebenfalls sehr wichtiger Punkt, wenn man für später vorsorgen möchte. Durch die enorm gestiegenen Kosten für eine gute Beerdigung können Rentner mit einer recht geringen Rente diese Kosten fast gar nicht mehr aufbringen. Manche nehmen für die spätere Beerdigung sogar auch noch Kredite auf, welche sie mühevoll zurückzahlen, nur damit sie später würdig bestattet werden können. Zumindest sollte der Mensch bereits im Vorfeld vorsorgen wenn es um die Art der Bestattung sowie den möglichen Ablauf der Zeremonie geht.

Eine ganz besondere Vorsorgeart betrifft die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung. Bei der Patientenverfügung verfügt der Betreffende bereits alle Vorkehrungen für den Fall, dass er im Fall einer Krankheit anschließend nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Vorsorgevollmacht muss man nicht erst im hohen Alter abschließen sondern kann bereits viel früher bestimmen wer im Fall seiner eigenen plötzlichen Geschäftsunfähigkeit seine Interessen wahrt.

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