Ist es möglich die Beiträge der GKV im Alter zu reduzieren?

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In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung. Zum einen ist es die Pflichtmitgliedschaft, wobei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende eingeschlossen sind. Auch Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund ihrer Rente gesetzlich verpflichtet dazu sind, gelten als Mitglied der GKV. Beiträge werden nach einem einheitlichen Beitragssatz gezahlt. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, für den gelten ebenfalls feste Beitragssätze. Zum anderen gibt es die Familienversicherung, wobei Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen mitversichert werden können. Familienversicherte zahlen keinen eigenen Beitrag.

Regelungen für Rentnerinnen und Rentner

Sind Rentnerinnen und Rentner versicherungspflichtig, müssen sie neben den Beiträgen aus der Rente auch für sogenannte Versorgungsbezüge zahlen. Darunter fallen beispielsweise Betriebsrenten. Wird neben der Rente ein Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, gilt dies ebenso. Rentner müssen die Krankenkassenbeiträge in der gesetzlichen Versicherung für Versorgungsbezüge oder für ein zusätzliches Arbeitseinkommen selbst zahlen. Den Arbeitgeberanteil der KV übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger. Handelt es sich um freiwillig versicherte Rentner, wird der Beitrag nach den Einnahmen zugrunde gelegt. Diese werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Wie hoch sind die Beiträge zur GKV als Rentner

Zwar haben Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld, dennoch wird der Versicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz erhoben. Es ist möglich, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wer eine gesetzliche Rente bekommt und eigentlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein müsste, kann sich befreien lassen. Das gilt zum Beispiel für privat Krankenversicherte, die beihilfefähig sind. Die Höhe der Beiträge kann durch gesetzlich versicherte Rentner nicht beeinflusst werden. Deshalb ist es wichtig, für das Alter vorzusorgen, denn die Beiträge zur Krankenkasse können nicht umgangen werden.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.