Kfz-Versicherung: In welchen Fällen ist ein Kaskogutachten erforderlich?

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Manchmal geht es schneller, als es manch einem Autofahrer lieb es: Eine unachtsame Sekunde ist verstrichen und es hat „Rums“ gemacht. Sind nun Schäden am Fahrzeug entstanden, so ist ein Kaskogutachten von Nöten. Dies ist vor allem dann erforderlich, damit alle Schäden am eigenen Auto sowie anderweitigen Fahrzeugen bestmöglich reguliert werden können.

Nach dem Unfall schnell handeln

Ist es zu einem Zusammenstoß oder einem anderweitigen Unfall, wie einem Wild-, Brand- oder Sturmschaden, gekommen, so sollte nicht nur sofort die Polizei kontaktiert werden, sondern auch die eigene Versicherung. Diese wird nun ihren Sachverständigen beauftragen ein Gutachten zu erstellen – und das ist auch gut so.

Der Sachverständige ist in diesem Fall unparteiisch, was nichts anderes bedeutet, als das ein unabhängiges und meinungsneutrales Gutachten erstellt wird. Ist sich der Versicherte dennoch unsicher und verlangt ein weiteres Gutachten von einem anderweitigen Sachverständigen, so wird der Versicherte diese Kosten selbst tragen müssen.

Nach Erstellung des Gutachtens kommt das Auto natürlich in die Werkstatt, wird wieder instand gesetzt und die Versicherung reguliert die Kosten. Die Leistungen einer jeden Versicherung sind hierzu vielfältig und natürlich in den Vertragsunterlagen explizit dargelegt. Wichtig ist es jedoch auf jeden Fall, sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und nichts dem Zufall zu überlassen. Probleme über Voll- oder Teilregulierungen der Kosten kommen so erst gar nicht auf, schließlich möchte die Werkstatt, welche sämtliche Schäden glattgebügelt hat, auch ihren Aufwand erstattet haben.

Deshalb ist es vor allem für den Versicherungsnehmer, der an einem Schaden zum Teil oder gänzlich beteiligt war, wichtig, sich bereits vor Reparaturbeginn zu informieren und nachdrücklich bei der Versicherungsgesellschaft nachzuhaken, wie es mit einem Kaskogutachten aussieht. 

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