Krankenkassenbeiträge stets pünktlich bezahlen

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Die deutschen Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden ein großes Portfolio an möglichen Versicherungspolicen. Es gibt so gut wie nichts, wogegen man sich für einen eventuellen Schadensfall absichern kann, sodass wer möchte, hier immer auch eine entsprechende Versicherung finden wird. Neben den vielen freiwilligen Versicherungen hat der Gesetzgeber jedoch entschieden, dass bei einigen eine Versicherungspflicht gegeben ist. Hierzu zählen beispielsweise die Kfz Haftpflichtversicherung und auch die Krankenversicherung.

Krankenversicherung ist Pflicht

Eine Krankenversicherung zu haben, ist seit dem 1. Januar 2010 für alle deutschen Bürger Pflicht. War es früher noch möglich, die meist relativ hohen Beiträge zu sparen, so ist dies heute nicht mehr erlaubt. Für die, die sich in einer beruflichen Festanstellung befinden, ist das Thema Krankenversicherung in der Regel kein Thema, da der Arbeitgeber bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung die Mitgliedsbeiträge gleich einbehält und auch an die bezogene Krankenkasse abführt. Anders sieht es hingegen bei selbstständig Tätigen oder bei der großen Zahl der Arbeitslosen aus. Während die nicht Erwerbstätigen hier die Leistungen über die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) erhalten, müssen Selbstständige und Freiberufler jeden Monat aufs Neue dafür sorgen, dass sie ihre Beiträge erwirtschaftet haben, um diese dann auch leisten zu können.

Gerade jungen Unternehmern gelingt es allerdings nicht immer, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen, sodass schnell auch die Krankenkassenbeiträge nicht mehr adäquat gezahlt werden können. In diesem Fall bekommt der Versicherte jedoch meist große Probleme, da die Krankenkassen nun zum einen Säumniszuschläge berechnen und weiter dann auch die Möglichkeit haben, alle kommenden Leistungen zu stoppen. Eine Kündigung der Versicherung, wie es früher üblich war, ist aufgrund der gesetzlichen Pflicht aktuell hingegen nicht mehr möglich.

Um einen Schaden abzuwenden, gehen viele Krankenversicherte hin, und finanzieren die zu leistenden Krankenkassenbeiträge fremd, sprich, sie nehmen einen Kredit auf. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es sich hierbei um ein sogenanntes Tilgungsaussetzungsdarlehen handelt. Hier wird nämlich das gesamte Darlehen erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt, sodass der Darlehensnehmer aktuell keine laufenden Kreditraten zu tilgen hat.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.