Mit welchen Mitteln unterstützen Krankenkassen Menschen mit Behinderung?

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Die Krankenkassen unterstützen behinderte Menschen mit vielfältigen Maßnahmen, die ihren Alltag erleichtern sollen. Vor allem beim Thema Hilfsmittel gibt es inzwischen ein breit gefächertes Angebot und von Mobilitätshilfen wie einem Gehstock über Rollstühle und behindertengerechte Fahrzeuganpassungen gehören auch Alltagshilfen in Bad und Küche zu den Mitteln, die behinderte Menschen beantragen können. Computerhilfsmittel werden zur Erleichterung der Kommunikation eingesetzt und spezielle Betten oder Notrufanlagen sind ebenfalls ein wichtiger Bereich der Hilfsmaßnahmen für Behinderte. Es gibt zwar eine Liste mit zugelassenen Hilfsmitteln, doch die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernehmen und außerdem unterteilt man in verschiedene Lebensbereiche und nicht überall ist die Krankenkasse zuständig.

Die Krankenkasse ist nur für Hilfsmittel im privaten Bereich zuständig

Die Krankenkassen unterstützen behinderte Menschen lediglich im privaten Bereich. Hilfsmittel, die den Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten könnten, müssen über andere Kostenträger abgerechnet werden. Die Kassen benötigen zudem eine ärztliche Verordnung, wenn ein Hilfsmittel genehmigt werden soll und dabei muss der zuständige Arzt auch Detailangaben machen, denn es gibt nicht nur bei Rollstühlen sehr unterschiedliche Modelle. Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Überblick über alle Produkte und auch deren Preise wurden festgehalten. Ärzte können aber auch Hilfsmittel verschreiben, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, sobald es ihnen angebracht erscheint.

Festbeträge & Zuzahlungen

Die Krankenkassen übernehmen nicht alle tatsächlich entstehenden Kosten und es gibt für viele Hilfsmittel sogenannte Festbeträge. In anderen Fällen sind lediglich Zuzahlungen möglich und der Rest der Summe muss aus der eigenen, privaten Kasse bestritten werden. In der Regel geht man mit einem vom Arzt ausgestellten Rezept zu den Sanitätshäusern oder in eine Apotheke und erhält dort einen Kostenvoranschlag. Dieser wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und sie muss erst zustimmen, bevor ein Hilfsmittel angeschafft werden darf.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.