Privathaftpflicht: Sind Gefälligkeitsschäden mitversichert?

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Wer einen Umzug realisieren möchte, der lässt sich von Freunden oder der Familie sicher gern unter die Arme greifen. Doch was passiert eigentlich, wenn beim Aufbau der Möbel etwas zu Bruch kommt?

Der Gesetzgeber spricht bei derartigen Schäden, die aus Unachtsamkeit entstehen, von sogenannten Gefälligkeitsschäden. Hier stellen sich vielen jedoch die Frage, ob die eigene private Haftpflichtversicherung diesbezüglich zurate gezogen werden kann.

Handelt es sich um einen fahrlässig verursachten Schaden und diese Fahrlässigkeit kann entsprechend auch nachgewiesen werden, so muss der Versicherte hierfür nicht haften. Es ist jedoch dennoch möglich, die Privathaftpflicht in solch einem Fall um die Kostenübernahme zu bitten. Hierfür muss die Privathaftpflicht jedoch Gefälligkeitsschäden umfassen. Zahlreichen Versicherungsnehmern haben diese Klauseln schon aus einer argen Bredouille geholfen. Wer eine derartige Versicherung hat, der kann also seine neuen Möbel online planen und den Möbelaufbau mit Hilfe von Freunden bewerkstelligen.

Gefälligkeitsschäden: Beispiele aus der Praxis

Die meisten Gefälligkeitsschäden treten im Rahmen eines Umzugs ohne Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens auf. Schnell kann hier jedoch ein wertvoller Holztisch beim Transport durch den Flur bis hinein ins Umzugsauto einen Schaden davon tragen. Da es sich aber um eine Gefälligkeit der Umzugshelfer handelt, kann derjenige, der den Schaden verursacht hat, in der Regel nicht automatisch auch für die Schadensregulierung haftbar gemacht werden. Ebenso verhält es sich, wenn als Freundschaftsdienst ein Regal an der Wand angebracht und dabei versehentlich eine Wasserleitung beschädigt wird. Oder aber dann, wenn im Rahmen der Fütterung von Haustieren, die zustande kommt, weil deren Besitzer im Urlaub ist, ein Gegenstand zerstört wird. Für all diese Schäden muss der Verursacher zwar nicht haften, kann aber versuchen, den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Möbel – eine Angelegenheit nach Maß

Vor Gefälligkeitsschäden kann natürlich niemand bewahrt werden, es sollte jedoch schon beim Kauf der Möbel darauf geachtet werden, dass später nichts passiert. 

Meine Möbelmanufaktur hat Tipps zusammengestellt, wie man den Schaden möglichst vermeiden kann:

1. Achte beim Kauf bereits auf Modulare Bauweise, so dass falls ein Teil beschädigt wird, dies einzeln nachbestellt werden kann.

2. Bei Schränken, Sideboards und großen Regalen sollte sichergestellt werden, dass die Möbel nicht verleimt sind und einfach vor dem Umzug auseinander gebaut werden können und in der neuen Wohnung wieder aufgebaut.

Wenn die Möbel in Einzelteilen transportiert werden, können diese besser getragen werden und besser verpackt und geschützt werden.

3. An den richtigen Stellen schützen: Die Kanten an denen die Möbelteile am Boden abgestellt werden sollten gut geschützt sein. Hierfür eignet sich ein stabiler Karton oder spezieller Kantenschutz. Die Flächen der Türen und Seitenteile sollte vor Kratzern und Schmutz durch weiche Decken oder Folien geschützt werden. 

Bei der Möbelmanufaktur können online die eigenen Traummöbel kreiert werden. Hier werden nicht nur die Farben und Formen festgelegt, sondern auch die Maße können vorab genau bestimmt werden. Die Möbelmanufaktur fertigt die Stücke dann stets gemäß den Angaben des Kunden. So können Kunden zum Beispiel einen Dachschrägenschrank planen. Dieser besticht durch hochwertige Verarbeitung und passt genau in die dafür vorgesehene Nische. 

Ein weiterer Vorteil von Möbeln nach Maß liegt darin begründet, dass vorab viel besser geplant werden kann, wie viel Platz die Möbelstücke letztendlich brauchen. Wie viel Platz benötigen Sie beispielsweise auseinandergebaut im Umzugskarton oder welche Abstände müssen eingehalten werden, wenn der nach Maß geplante Holztisch durchs Treppenhaus in die neue Wohnung getragen wird? All diese Dinge bringen nicht in finanzielle Nöte und sorgen dafür, dass die neuen, selbst geplanten Möbel ein langes Leben vor sich haben.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0

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