Rechte und Pflichten von Praktikanten?

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Ein Praktikum dient beiden Seiten, denn sowohl der Praktikant wie auch das Unternehmen haben die Möglichkeit sich im Arbeitsalltag kennenzulernen. In Rahmen einer Ausbildung kann eine Praktikum Pflicht sein und es dient auch der freiwilligen Berufsfindung, weil Eindrücke aus alltäglichen Abläufen und Anforderungen in der Praxis deutlicher werden als in der Theorie. Als Praktikant hat man neben Rechten natürlich auch Pflichten und hier wollen wir auf beides eingehen.

Die Bezahlung bestimmt, welche Sozialversicherungsrechte greifen

Wer ein freiwilliges, unbezahltes Praktikum absolviert, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Das ist meist der Fall wenn ein Praktikum nicht länger als einen Monat andauert. Gibt es eine Vergütung, die unter 400.- Euro monatlich liegt, so muss ein Pauschalbetrag an die Krankenkasse gezahlt werden. Eine Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie eine Kranken- und Pflegeversicherung muss abgeschlossen werden, wenn die monatlichen Einnahmen aus dem Praktikum monatlich mehr als 400.- Euro betragen oder länger als zwei Monate 20 oder mehr Wochenstunden gearbeitet werden. Aktuelle Teilzeit Jobs in Berlin und Angebote für freiwillige Praktika überall im Land finden Sie hier.

Die Pflichten des Praktikanten

Als Praktikant unterliegt man der Lern- und Sorgfaltspflicht. Die vereinbarten Arbeitszeiten müssen eingehalten und Weisungen müssen befolgt werden. Übernommene Tätigkeiten müssen weisungsgemäß ausgeführt werden und sollte der Praktikant dazu nicht in der Lage sein, muss dies dem Ausbildenden umgehend mitgeteilt werden. Das gilt auch, wenn sich während der Tätigkeit ein Aspekt ergibt, der die Ausführung verhindert. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass der Praktikant sich mit seinem Ausbilder abspricht und Tätigkeiten so ausgewählt werden, dass sie selbstständig vom Praktikanten erledigt werden können. Gleichzeitig hat der Praktikant natürlich einen Anspruch darauf, nicht nur als Hilfsarbeiter eingesetzt zu werden, sondern betriebsspezifische Anforderungen kennenzulernen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schweigepflicht.

Schweige- und Treuepflicht

Ein Praktikant darf keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergeben und auch personenbezogene Daten dürfen nicht ausgeplaudert werden. Wird gegen die Schweigepflicht verstoßen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben unabhängig davon, ob für die Zeit des Praktikums Lohn bezahlt wurde oder nicht. Verursacht ein Praktikant einen Schaden im Betrieb, so gelten die Grundsätze zur Milderung der Haftung des Arbeitnehmers. Schäden, die nicht grob fahrlässig entstanden sind, teilen sich Betrieb und Praktikant, wobei die Zumutbarkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist. Im Gegensatz zur Schweigepflicht steht die Treuepflicht. Sie setzt ein, wenn dem Praktikanten Straftaten bekannt werden, die sich gegen den Praktikumsgeber richten. Der Praktikant ist dann dazu angehalten, dies zumindest dem Betrieb zu melden. Eine Anzeigepflicht besteht nur bei besonders schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0

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