Risikolebensversicherung - was ist zu beachten?
Mit einer Risikolebensversicherung kann im Todesfall die Familie finanziell abgesichert werden. Die Beiträge zu dieser Versicherung sind günstig, denn der Leistungsfall tritt nur ein, wenn der Versicherte während der Laufzeit verstirbt. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt die Versicherung automatisch. Damit die Familie bestmöglichst abgesichert ist, sollten beim Abschluss einer Risikolebensversicherung folgende Punkte beachtet werden:
Die Todesfallsumme
Die Todesfallsumme ist die Summe, die an die Familienangehörigen ausbezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Bei der Wahl dieser Summe haben die Versicheren freie Hand, denn sie bestimmt die Höhe der Beiträge entscheidend mit. Allerdings raten Experten, dass etwa das Dreifache eines Bruttojahreseinkommens bei Alleinstehenden und das Fünffache bei Versicherten mit Familie gewählt werden sollte. Einer nachträgliche Erhöhung der Summe, beispielsweise anlässlich einer Geburt, stimmen nicht alle Versicherungsgesellschaften zu und eine generelle Erhöhung der Todesfallsumme ist auch nur bis zu einem bestimmten Alter möglich.
Gegenseitige Absicherung
Wollen Ehepartner sich gegenseitig absichern, so können sie eine Versicherung auf verbundenen Leben abschließen. Dabei wird eine Versicherung in Anspruch genommen, die für beide Partner gilt. Stirbt ein Partner, zahlt die Versicherung die vereinbare Todesfallsumme, die allerdings nur einmal in Anspruch genommen werden kann.
Höhere Beiträge bei gefährlichen Aktivitäten
Übt der Versicherte einen gefährlichen Beruf aus oder geht einem gefährlichen Hobby nach, so kann die Versicherung die Beiträge erhöhen. Daher sollte beim Abschluss der Versicherung angegeben werden, dass man in der Freizeit Motorradrennen fährt oder Extremklettern geht. Macht man diese Angaben nicht, kann die Versicherung im Todesfall die Leistung verweigern.
Der Rückkaufwert
Eine Risikolebensversicherung ist keine kaptialbildende Versicherung, aber einige Versicherungen bieten eine Rückkaufmöglichkeit an. Dann erhält man bei vorzeitiger Kündigung zumindest einen Teil seiner bereits bezahlten Beiträge zurück.