Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen

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Niemand darf ohne eine gültige Kfz-Versicherung mit seinem Fahrzeug auf unseren Straßen fahren. So wird oft, bevor ein neues Auto gekauft wird, nach einer günstigen Versicherung gesucht. Aber selbst wer sein Auto schon versichert hat, der kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Kfz-Versicherung jederzeit wieder kündigen.

Nicht nur nach dem 30. November haben Versicherer die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen. Es gibt auch andere Gründe, aus denen die Versicherung jederzeit gewechselt werden darf. Ganz typisch ist zum Beispiel der Versicherungswechsel, wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Mit dem neuen Fahrzeug kann die Versicherung gekündigt werden, ohne auf irgendwelche Kündigungsfristen zu achten. Durch das Abmelden des alten Fahrzeuges erlischt der Versicherungsvertrag ganz automatisch.

Weitere Sonderkündigungsrechte für Versicherungsnehmer

Seit einigen Jahren müssen die Versicherungen ihren Mitgliedern wenigstens einen Monat vorher mitteilen, wenn sie die Beiträge erhöhen. Von dem Moment an haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit innerhalb eines Monats vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Das Gleiche gilt, wenn sich die Regionalklasse des versicherten Fahrzeuges verändert. Auch hier steht dem Versicherten eventuell ein Sonderkündigungsrecht zu. Es kommt allerdings darauf an, warum das Auto in eine neue Regionalklasse kommt. Bei einer Umstufung durch die Versicherung darf sofort gekündigt werden. Erfolgt die neue Eingliederung allerdings, weil der Versicherungsnehmer umgezogen ist, steht ihm dieses Recht nicht zu. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch bei der Einstufung in eine neue Typklasse, wenn damit eine Verteuerung der Versicherung einhergeht. Wird die Versicherung günstiger, bleibt sie bestehen. Es gibt noch mehr Gründe für ein Sonderkündigungsrecht. So kann zum Beispiel ein Schadensfall, der von der Versicherung reguliert werden muss, für beide Seiten ein Kündigungsgrund sein. Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Fahrzeug ohne Unterbrechung bei einer anderen Versicherung versichert wird.

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