Steigende Haftpflichtprämien für Hebammen - Wie kann der Konflikt entschärft werden?

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In vielen Berufen nimmt die Berufshaftpflichtversicherung eine immer wichtiger werdende Funktion ein. Auch in einem der ältesten Berufe, den Frauen ergreifen können, ist das so. Die Rede ist von den niedergelassenen Hebammen, denn auch diese Berufsgruppe muss sich adäquat absichern, um bei Schadensansprüchen Dritter nicht ins finanzielle Aus zu geraten.

Hebammen sind nicht nur Geburtshelferinnen, sie stellen für die werdenden Eltern immer auch eine Vertrauensperson dar. Kein Wunder also, dass selbstständig tätige Hebammen überaus gefragt sind und über Arbeitsmangel nicht klagen können.

In Bezug auf die Berufshaftpflicht möchte der Gesetzgeber hier nun allerdings einige Änderungen vornehmen, welche vermutlich weitreichende Folgen nach sich ziehen werden, sodass zukünftig immer weniger Hebammen ihre Dienste anbieten können.

Wann springt die Haftpflicht ein?

Die Berufshaftpflicht für Hebammen springt immer dann ein, wenn bei der Geburt Komplikationen auftreten und Schäden entstehen. In diesen Fällen haben die Eltern die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Und diese Forderungen wiederum sollen dann von der Berufshaftpflicht der Hebamme übernommen werden.

In den letzten Jahren ist die Hebammen-Haftpflicht jedoch mehr und mehr zum Streitthema geworden. Dies liegt nicht zuletzt an den stetig steigenden Prämien. Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass Hebammen heutzutage das 160-fache an Prämien zahlen müssen, wie noch vor 30 Jahren. Des Weiteren plagen sich viele Hebammen, die freiberuflich tätig sind, damit herum, dass es vielleicht schon bald keine Berufshaftpflichtversicherung mehr für ihren Berufsstand geben wird. Einzig und allein der Druck der Politik hat dafür gesorgt, dass Hebammen ihre beruflichen Risiken auch noch zukünftig absichern können.

Lösungsansätze für steigende Prämien in der Hebammen-Haftpflicht

Natürlich werden aufgrund dieser hohen Steigungsrate und der Existenzängste der freiberuflichen Hebammen Überlegungen angestellt, wie dieser Konflikt zukünftig entschärft werden kann. Einer der Lösungsvorschläge kommt direkt vom Gesundheitsminister. So schlägt der Bundesgesundheitsminister vor, dass sich die Krankenkassen gegenüber Hebammen mit wenigen Geburten pro Jahr verpflichten sollen, höhere Zuschläge zu zahlen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die betroffenen Hebammen die Prämien für ihre Berufshaftpflicht auch zahlen können. Von dieser Lösung würden vorwiegend die Hebammen profitieren, welche eine nur geringe Nachfrage haben und besonders häufig auf dem Land arbeiten. Ein derartiges Lösungsmodell kommt jedoch auch allen anderen in diesem Berufsstand zugute.

Weiterhin wird beabsichtigt, die Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber den Haftpflichtversicherern zu begrenzen, um das Problem auf diese Weise zu lösen. Ein anderer Ansatz wiederum möchte die Qualitätssicherung in diesem Berufsbild neu definieren. Und genau dafür sollen konkrete Vereinbarungen getroffen werden.

Grundsätzlich zeigten sich die Berufsverbände der Hebammen den Lösungsvorschlägen positiv gegenüber. Die Ideen gehen dem Berufsverband allerdings noch immer nicht weit genug. Vielmehr müssten Krankenkassen, Versicherer, Hebammen und die Politik an einer langfristigen Lösung arbeiten. Möglich, so der Bundesverband, wäre zum Beispiel die Einführung eines Haftpflichtfonds, der das Berufsrisiko besser kalkulierbar machen würde. Auch, was den Vorschlag angeht, die Regressansprüche der Krankenkasse gegenüber den Versicherern zu begrenzen, stößt die Politik nur auf geteilte Zustimmung, da die juristische Durchführung dieses Vorschlags erst umfassend geprüft werden muss.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0

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