Thema Reiseversicherung: Ist das Reisegepäck beim Camping versichert?

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In der Regel sind Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings nur dann versichert, wenn es sich dabei um offizielle Campingplätze handelt. Bei „wildem“ Zelten besteht also kein Versicherungsschutz. Wenn Sie Gegenstände und Kleidung unbeaufsichtigt in Ihrem Zelt zurücklassen, so besteht der Versicherungsschutz meist nur, wenn das Zelt geschlossen war und der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr durch strafbare Handlungen Dritter entstanden ist. Wertgegenstände sind in einem unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Für diese besteht nur dann ein Versicherungsschutz, wenn diese im persönlichen Gewahrsam mitgeführt werden. Alternativ können diese auch der Campingplatzleitung zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden. Da aber die Details bei den einzelnen Versicherern abweichen, ist es sinnvoll, sich intensiv mit der Police zu beschäftigen, um dann genau zu wissen, was versichert ist und was nicht.

Was ist im Schadensfall zu tun

Ist ein Schaden eingetreten, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden. Handelt es sich um Raub oder Diebstahl, zeigen Sie diesen bei der örtlichen Polizei an. Das Polizeiprotokoll reichen Sie dann mit den anderen Schadensunterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Damit die Versicherung die Schäden ersetzen kann, ist es wichtig, dass Sie die Anschaffungsbelege im Original nachweisen können. Das gilt für Gepäckstücke ebenso wie für Wertgegenstände.

Campingversicherung für Wohnwagen und Mobilheim

Neben der Versicherung für das Reisegepäck sollten Sie auch an den Versicherungsschutz für Ihren Wohnwagen denken. Einige Versicherer bieten spezielle Camping-Versicherungen, bei denen Sie Ihr zweites Zuhause absichern können. Diese Camping-Versicherungen bieten beispielsweise Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Raub, Vandalismus, Unfall, Brand, Sturm, Hagel oder Überschwemmung.




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