Umzug und Möbeltransport: ist eine Möbelspedition versichert?

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Ein Umzug ist mehr als der Wechsel von großen und kleinen Mobiliar von A nach B, was häufig von vielen unterschätzt wird. Ein Umzug beinhaltet ein mühseliges verpacken aller Utensilien sowie das auseinanderbauen von Möbeln. Viele Möbelstücke wie zum Beispiel Betten oder Schränke weisen ein großes Gewicht auf. Dieses Gewicht erschwert einen Transport in Eigenregie und ist einer der Gründe, weswegen ein Umzug sehr kräfteraubend ist. Die Fülle an Mobiliar, die sich im Laufe der Zeit ansammelt macht es notwendig ein größeres Transportmittel zu nutzen. Der Schutz des Hausrates und des Mobiliars durch eine Versicherung sollte im Vorfeld abgeklärt werden.

Versicherungsschutz durch Umzugsfirmen

Das Nutzen einer Umzugsfirma ermöglicht nicht nur einen leichteren Umzug, sondern hat zudem den Vorteil, dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Eine jede seriöse Umzugsfirma besitzt eine Versicherung, die dazu dient, einen entstandenen Schaden zu regulieren. Was bedeutet, dass wenn etwas durch einen Umzugshelfer oder während des Transports kaputt geht von der Versicherung der Umzugsfirma ersetzt wird. Es ist jedoch notwendig, dass der Besitzer des Mobiliars beziehungsweise der Nutzer des Umzugsservices nachweisen kann dass die Utensilien oder das Mobiliar durch einen Umzugsservice kaputt gehen. Nutzen Sie einen fachgerechten Umzugsservice ist die Größe des Umzugsmittels für den Versicherungsschutz unerheblich. Mit Hilfe des Internets ist es möglich bis zu 6 Angebote einer Möbelspedition ohne großen Zeitaufwand vergleichen zu können.

Versicherungsschutz bei eigenständigen Umzügen

Das Gesetz sieht vor, dass ein jeder deutscher Verbraucher Versicherungen wie Hausrat und Co sein Eigen nennen muss. Diese gesetzliche Vorgabe dient dazu, den finanziellen Verlust bei einem Schaden an Mobiliar und Eigentum zu ersetzen. Bei einem Umzug kann es immer zu unvorhergesehenen Schäden kommen. Eine Herausforderung ist in den meisten Fällen das Durchsetzen der Forderungen bei der Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich gilt eine Beweispflicht und in vielen Fällen sind die Versicherungsgesellschaften nur bereit den aktuellen Wert und nicht die Einkaufssumme zu ersetzen.

Bildquelle: BossRealtyCorp; flickr

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