Unfall bei der Probefahrt mit dem Motorrad zahlt die Versicherung?

unfall-bei-der-probefahrt-mit-dem-motorrad-zahlt-die-versicherung

Das Schlimmste, was bei einer Probefahrt passieren kann, ist ein Unfall. Dabei sind grundsätzlich zwei Szenarien zu unterscheiden:

- Unfall bei der Probefahrt bei einem Händler

- Unfall bei der Probefahrt bei einer privaten Person

Unfall bei einem Händler

Wird die Probefahrt bei einem Händler in Betracht gezogen, ist der Versicherungsschutz bei Probefahrten vorab zu klären, denn die Haftung kann von Verkäufer zu Verkäufer variieren. Handelt es sich um einen offiziellen Händler, dann ist das Motorrad auch immer mit einem roten Kennzeichen ausgestattet und daher nicht an einen bestimmten Fahrer gebunden. Wenn es bei so einer Probefahrt zu einem Unfall kommt, dann übernimmt die Kosten die Haftpflichtversicherung des Händlers die entstandenen Kosten. Solange ein Führerschein vorhanden ist, ist es unerheblich, wer das Motorrad gelenkt hat. Kommt es aber am Motorrad selbst zu einem Schaden, der fahrlässig hervorgerufen wurde, kann es durchaus sein, dass der Fahrer zur Kasse gebeten wird.

Unfall bei einem privaten Verkäufer

Bei einer privaten Probefahrt muss der Fahrer schon im Vorfeld abklären, ob das Motorrad überhaupt noch angemeldet ist. Ist dies der Fall, dann besteht immer noch durch die Haftpflichtversicherung eine bestimmte Absicherung. Wenn es zum Schaden von dritten Personen kommt, dann werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Sollte das Motorrad aber nicht mehr angemeldet sein, dann sollte die Probefahrt nicht durchgeführt werden. Hierfür gibt es zwei gute Gründe. Erstens macht sich der Fahrer strafbar, wenn er mit diesem Motorrad auf der Straße fährt und zweitens besteht kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles. Kommt es im schlimmsten Fall zu einem Unfall, dann muss die aufkommenden Kosten immer der Fahrer tragen. Treten während der Probefahrt Schäden am Motorrad selbst auf, die durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, dann sind diese Kosten immer vom Fahrer zu tragen und nicht von der Versicherung. Dies sollte aber vor der Probefahrt immer schriftlich festgehalten werden, damit beide Parteien sich im Klaren sind, was passiert, wenn es zu Schäden bei der Probefahrt kommen sollte.

Bildquelle: Autor: Buch-t; CC

Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.