Unterstützung im Haushalt erhalten mit einer Pflegekraft

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Angehörige, die einen schwer kranken Menschen zu Hause pflegen, stoßen schnell an ihre physischen und psychischen Grenzen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Hilfe zu holen und dabei geht es häufig auch um die Bezahlbarkeit, denn das Geld der Pflegestufen reicht hierfür hinten und vorne nicht.

Allerdings möchten viele Pflegende auch nicht in die Illegalität abrutschen, aus diesem Grund ist es wichtig eine seriöse Vermittlungsstelle wie beispielsweise: http://polnische-haushaltshilfe.net/pflegekraefte.php zu finden. Beratende Leistungen sind kostenfrei, lediglich für die Vermittlung erhält dieser ein Salär.

Unterstützung für den Haushalt und die Pflege

Die Medien und viele Betroffene berichten von guten Erfahrungen mit polnischen Haushaltshilfen oder auch ausgebildeten Pflegekräften. Zudem erbringen diese polnischen Menschen ihre Seniorenhilfe nicht nur mit viel Herz, sondern auch noch wesentlich preisgünstiger als deutsche Pflegedienste dies könnten.

Die häusliche Betreuung wird zwar durch deutsche mobile Pflegedienste auch geleistet, doch die Preise sind für viele Familien ganz einfach nicht bezahlbar. Durch den Beitritt Polens zu Europa wurde es mittels Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU möglich per Entsendebescheinigung auch polnische Pflegekräfte selbst zu beschäftigen.

Pflegefamilien werden ganz legal zu Arbeitgebern

Wer bereit ist, einen Arbeitsvertrag mit polnischem Personal abzuschließen, kann eine reguläre Festanstellung anbieten. Allerdings muss man hierbei alle Verpflichtungen eines Arbeitgebers einhalten. Die berücksichtigt den Urlaubsanspruch, die Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall und die Bezahlung der notwendigen Soziallasten.

Eine Möglichkeit, bei der man nicht Arbeitgeber werden muss ist auch noch gegeben, dass man einen Dienstleistungsvertrag vereinbart. Dieser wird nicht direkt miteinander geschlossen, sondern über einen Dritten, der dann auch die Pflichten des Arbeitgebers übernimmt.

Selbständige Pflegekräfte – Achtung Scheinselbständigkeit!

Auch polnische Pflegeanbieter können in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Denn neben der Arbeitgeberfreizügigkeit existiert auch eine Niederlassungsfreiheit. Diese Variante bietet ebenfalls Vorteile, hierbei muss man allerdings darauf achten, dass der Selbständige nicht nur bei einem Betreuungsbedürftigen arbeitet. Ist dies der Fall, was ja bei einem schwer Pflegebedürftigen zumeist so ist, dann droht der Verdacht der strafbaren Scheinselbständigkeit.

Hinweis: Medizinische Betreuung durch polnische Pflegekräfte ist nicht möglich, in diesem Fall sollte man sich beim Arzt erkundigen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.