Versicherungen für iPhone-iPad und Co. - das gilt es zu beachten

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Das Handy ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Um so schlimmer, wenn das Mobiltelefon einmal abhandenkommt oder beschädigt wird. Eine Handyversicherung schützt vor den Risiken und erbringt Leistungen bei Diebstahl und in Schadensfällen.

Das Angebot an Versicherungen ist jedoch in letzter Zeit deutlich gestiegen, sodass sich die einzelnen Leistungen und Prämien hier durchaus deutlich unterscheiden können. Ein genauer Vergleich ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen.

Wichtige Hinweise zum Abschluss von Versicherungen für iPhone, iPad und Co.

Welche Schäden durch eine Versicherung genau abgedeckt werden, hängt in der Regel vom zuvor gewählten Tarif ab. In den meisten Fällen werden Leistungen bei Stoß-, Sturz- und Fallschäden angeboten. Dazu kommen die Policen in der Regel auch für Überspannungsschäden, Beschädigungen durch Flüssigkeiten und Schäden durch Bedienungsfehler auf. Allerdings gibt es auch einige Ausschlüsse, weshalb sich ein Blick ins Kleingedruckte immer lohnt. So steht in den AGB für eine iPhone Versicherung zumeist, dass Besitzer von Mobilgeräten dieses immer sicher mitführen müssen. Entsteht ein Schaden durch Liegen lassen, Vergessen oder Verlieren, dann besteht kein Versicherungsschutz. Das heißt, der Versicherungsnehmer sollte sein Handy oder Smartphone immer in einer abschließbaren Tasche mit sich führen. Kommt es dennoch zu einem Diebstahl, so wird der entstandene Schaden durch die Versicherung reguliert.

Wer eine Versicherung beispielsweise für sein iPad abschließen möchte, der muss einige Bedingungen erfüllen. So ist eine iPad Versicherung oftmals nur dann möglich, wenn das Gerät nicht älter als 3 Monate ist. Zudem darf an dem Gerät natürlich noch kein Schaden aufgetreten sein. Wer eine Versicherung für sein Smartphone wünscht, der sollte diese nach Möglichkeit direkt nach dem Kauf des Geräts abschließen.

Die Kosten der Versicherung richten sich in der Regel nach Höhe der Versicherungssumme. Handelt es sich dabei um ein subventioniertes Gerät, so gehen die Versicherer vom durchschnittlichen Bruttoverkaufspreis aus. Je nach Anbieter wird eine monatliche Prämie oder eine Einmalzahlung berechnet.

Die Laufzeit derartiger Versicherungen beträgt in der Regel 24 Monate. Je nach Vertrag läuft diese anschließend aus oder verlängert sich automatisch, wenn der Versicherungsnehmer nicht fristgerecht kündigt. Kommt es zu einem Schadensfall, dann stellt die Versicherungsgesellschaft für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung. Bei Verlust oder Totalschaden des Handys wird ein entsprechendes Ersatzgerät geliefert.

Bildquelle: Autor: Glenn Fleishmann; CC

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