Viele Bürger in Deutschland haben Finanzierungsprobleme beim Zahnersatz

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Untersuchungen haben erst kürzlich wieder aufgezeigt, dass immer mehr deutsche Bürger Probleme haben, Zahnersatz von der Krankenkasse finanziert zu bekommen. Und hierfür zeichnen sich durchaus unterschiedliche Gründe verantwortlich.

Ist der Zahnersatz unumgänglich, sollte sich jeder Betroffene zunächst darüber im Klaren sein, dass er die entsprechenden Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllen muss, denn nur dann gibt es auch die Leistungen der Krankenkassen.

Beim Zahnarztbesuch stellt der Zahnarzt eine Diagnose und dokumentiert im Zuge dessen schriftlich den Befund. In Fachkreisen wird hier von einem Heil- und Kostenplan gesprochen, den der Patient seiner Krankenkasse vorlegen muss. Die Krankenkassen übernehmen heutzutage zunächst nur die Kosten für die Regelversorgung, sodass der Zahnarztpatient stets dokumentieren muss. Die individuelle Therapie des Patienten steht nicht mehr im Vordergrund.

Der Patient darf jedoch selbst entscheiden, welche Art von Zahnersatz er erhalten möchte. Danach bemisst sich dann der Anteil, der von den Krankenkassen übernommen wird. In der Regel muss der Patient etwa 35 % der Kosten selber tragen. Damit es überhaupt zu einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei Zahnersatz kommt, ist es wichtig, dass das Bonusheft vorgelegt werden kann. In diesem werden alle Zahnarztbehandlungen vermerkt. Weist das Bonusheft größere Lücken auf, so kann es hier schnell auch zu Finanzierungsproblemen kommen.

Wie es sich mit der Finanzierung bei Zahnimplantaten verhält

Doch auch in Bezug auf Implantate klagen immer mehr betroffene Patienten darüber, dass sie sich ihren Zahnersatz nicht leisten können und dass die Krankenkassen immer häufiger von Bezuschussungen absehen. Hier muss allerdings unterschieden werden, ob es sich um einen implantologischen Eingriff handelt oder ob ein Implantat gestützter Zahnersatz, wie etwa eine Krone oder eine Totalprothese, eingesetzt werden soll. Geht es darum, das Implantat in den Kiefer einzusetzen, dann handelt es sich dabei nicht um eine bezuschussbare Leistung. Implantat gestützter Zahnersatz wiederum zählt zu den Leistungen, die bei der Krankenkasse geltend gemacht werden können.

Da die Regularien hier sehr verwirrend sind und viele Patienten nicht wissen, was denn nun für Kosten übernommen werden und welche nicht, lohnt ein Blick ins Netz. Der Ratgeber von dentaltrade-zahnersatz.de beispielsweise klärt umfassend darüber auf, welche zahnärztlichen Leistungen finanzierungswürdig sind und wie der Betroffene sich bei Finanzierungsproblemen verhalten kann.

Die Finanzierung von Zahnersatz liegt vielfach im Ermessen der Krankenkassen. Lediglich bei sogenannten Härtefällen gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, über welche nicht verhandelt werden kann. Zu diesen Härtefällen zählen Personen, die als einkommensschwach zu bezeichnen sind oder die in einem Heim untergebracht sind. Auch Empfänger von Sozialleistungen, wie beispielsweise Studenten, die BAföG bekommen, zählen zu den Patienten, die eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen können. Der Gesetzgeber hat hier zudem festgeschrieben, dass Personen die zu einer Härtefallgruppe gehören von den Krankenkassen sogar doppelt bezuschusst werden. Der Zahnersatz wird dann ohne einen Eigenanteil vollständig vom Versicherer übernommen. Geht es im Einzelfall nicht um einen neuen Zahnersatz, sondern um eine Reparatur vorhandener Prothesen oder anderer Zahnersatzarten, dann gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie bei Zahnersatz insgesamt.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0

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