Vorsicht vor tückischen Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung

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Nicht selten ist von einer Zwei-Klassengesellschaft im Gesundheitssystem die Rede. Viele Patienten bekommen dies auch zu spüren, wenn sie eine Arztpraxis aufsuchen. So wird beispielsweise ein Patient in mancher Arztpraxis nur behandelt, wenn er Privatpatient ist. Aus diesem Grund ziehen viele Menschen eine private Krankenversicherung vor. Und häufig geschieht dies auch, um einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu genießen.

Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist jedoch Vorsicht geboten. Oftmals handelt es sich um tückische Fragen, die der Antragsteller beantworten muss. Nicht zuletzt, weil das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen immer geringer ausfällt, suchen viele Bürgerinnen und Bürger den optimalen Versicherungsschutz bei einer privaten Versicherungsgesellschaft. Es kommt jedoch nicht jeder für den Wechsel in eine private Krankenversicherung infrage. Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem hohen Einkommen haben allerdings die besten Chancen eine private Police zu erhalten.

Eine Tücke, die sich bei der privaten Krankenversicherung auftut, sind eventuelle Vorerkrankungen. Hat ein Antragsteller eine diesbezügliche Vorgeschichte, so wird er in der Regel nur selten in die Versicherung aufgenommen. Falls die Versicherungsgesellschaft dennoch einwilligt, so müssen vom Versicherungsnehmer allerdings hohe Risikozuschläge geleistet werden.

Fragen zu Vorerkrankungen sollten gut studiert werden

Es tut sich immer wieder jedoch der Verdacht auf, dass private Versicherer absichtlich nicht tiefgründig genug nach eventuellen Vorerkrankungen fragen. Dies tun sie vermutlich, weil sie für jeden Versicherungsabschluss eine Prämie kassieren. Erkrankt der Patient im späteren Verlauf jedoch und benötigt er die finanzielle Unterstützung seiner privaten Krankenkasse, so kann es passieren, dass diese sich weigert zu zahlen, weil der Versicherte keine ausreichenden Angaben zu seinen Vorerkrankungen, respektive zu Krankheitsfällen in der Familie, gemacht hat. Deshalb sollten diese Fragen genau überprüft werden, bevor der Versicherungsvertrag verbindlich unterschrieben wird. Zudem ist es sehr wichtig, dass Krankheiten und Behandlungen beim Vertragsabschluss nicht verschwiegen werden. Ansonsten erhält die Versicherungsgesellschaft die rechtliche Grundlage dafür, das Vertragsverhältnis aufzukündigen.

Sollte es zu einer Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft kommen, dann darf diese im Ernstfall nicht nur die Leistungen versagen, sondern kann auch die Versicherungsbeiträge einbehalten. Und dies wäre gleich doppelt schlimm für den Versicherer.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.