Vorsorge mit der Generalvollmacht

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Jeder Mensch sollte sich im Laufe seines Lebens Gedanken darüber machen, wie er für das Alter vorsorgen möchte. Wichtig ist, dass entsprechende Maßnahmen nicht erst im Alter, sondern bereits in jungen Jahren getroffen werden. Kein Mensch ist davor gefeit, bereits in einem jüngeren Alter aufgrund eines Unfalls beziehungsweise einer Erkrankung zu einem Pflegefall zu werden. Damit in einem derartigen Moment eine adäquate Behandlung gewährleistet werden kann, ist es von großer Bedeutung vorzusorgen. Es stehen Personen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge zur Verfügung. Im Rahmen einer Patientenverfügung können Menschen beispielsweise schriftlich festhalten, welche medizinische Behandlung sie im Ernstfall bevorzugen respektive ausgeschlossen wissen wollen. Ein derartiges Dokument stellt sicher, dass im Sinne des Patienten gehandelt wird. Ein Testament beinhaltet alle Regelungen und Maßnahmen, die es im Sterbefall zu treffen gilt. Das Internet hält ein umfangreiches Informationsangebot sowie diverse Formulare, die Vorsorgemaßnahmen in die Wege leiten, bereit.

Personen steht es frei, entweder für verschiedene Gebiete der Vorsorge verschiedene Formulare zu nutzen oder sämtliche Regelungen in einem Schriftstück zu vereinen. In diesem Falle wird von der sogenannten Generalvollmacht gesprochen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Erstellung eines solchen Dokuments gründliche Überlegungen vorausgehen sollten. Diese Art der Vollmacht ist stets mit weitreichenden Folgen verbunden. Eine Generalvollmacht befähigt einen Menschen dazu, den Verfasser des Dokuments in jeglicher Hinsicht zu vertreten. In diese Bevollmächtigung inbegriffen sind unter anderem gerichtliche Vertretungen, sowie die Befugnis über sämtliche Vermögenswerte zu entscheiden und diese zu verwalten. Wer sich also entschließt, einem anderen Menschen eine Generalvollmacht auszustellen, sollte diesem bedingungslos vertrauen, um sicherzustellen, dass in seinem Sinne gehandelt wird. Wenn eine Person durch eine Generalvollmacht ermächtigt wird, übernimmt sie die gesetzliche Vertretung für die bevollmächtigende Person. Leider birgt dieses Dokument auch immer ein gewisses Gefahrenrisiko in sich. Es kann zum Beispiel passieren das ein Missbrauch des Vertrauens stattfindet. Die bevollmächtigte Person könnte anstatt zum Wohle des Bevollmächtigenden nur in ihrem eigenen Interesse respektive zu ihrem eigenen Vorteil handeln, deshalb ist große Vorsicht geboten, wem man diese Dokument in die Hände legt.

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