Vorsorge zur Bestattung

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Obwohl die eigene Bestattung für viele Menschen noch ein Tabuthema ist, gibt es doch auch viele, welche sich sogar ziemlich genau mit ihrer Beerdigung befassen möchten. Ein Vorsorgevertrag ist eine von mehreren Möglichkeiten, die Beerdigung und die damit zusammenhängenden Abläufe im Voraus weitestgehend zu bestimmen. Es gibt noch weitaus mehr detaillierte Informationen zur Vorsorge auf Erbrecht heute. Einige Grunddinge, auf die man achten kann, sollen hier jedoch schon mal dargelegt werden.

Grundsätzlich kann ein Vorsorgevertrag mit jedem Bestattungsunternehmen geschlossen werden. Viele Unternehmen bieten solche Verträge auch schon kostenlos an und vertrauen sozusagen darauf, dass der Verstorbene genug hinterlässt, um die geplante Beerdigung auch zahlen zu können (dabei werden die Bestattungskosten vor der Verteilung des Erbes an die einzelnen Erben von der Erbmasse abgezogen). Die erste Frage, die es beim Vertrag zu klären gibt, gilt der Wahl des Friedhofes bzw. der Art der Bestattung. Neben Erdbestattungen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Berater eines Bestattungsinstitutes gerne erläutern werden. Fällt die Wahl auf eine gewöhnliche Erdbestattung, kann man mit der zuständigen Friedhofsgärtnerei auch sogenannte Grabpflegeverträge abschließen, so wird neben der Beerdigung an sich auch die Pflege des Grabes bereits vor dem Tod geregelt. Alternativ kann man solche Verträge aber auch bei Versicherungen "einkaufen", welche sich dann im Todesfall um alles kümmern.

Das Bestattungsunternehmen hat über die Art und den Inhalt des Vorsorgevertrages absolutes Stillschweigen zu wahren. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ihn in irgendeiner Form ändern. In den Vertrag kann man alles aufnehmen, was einem wichtig ist. Von der Art der Blumendekoration auf dem Sarg bis hin zu den Liedern, die gesungen werden sollen. Viele sind der Meinung, dass es reicht, wenn man solche Dinge im Testament festhält. Da das Testament gewöhnlich jedoch erst nach der Bestattung verlesen wird, ist das wenig sinnvoll. Für jeden, dem es wichtig ist, empfiehlt sich also solch ein Vorsorgevertrag bezüglich der eigenen Bestattung durchaus.

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