Vorsorgen mit einer privaten Unfallversicherung

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Eine private Unfallversicherung ist dazu da, den Versicherungsnehmern für die jeweiligen im Vertrag versicherten Personen eine Kapitalleistung und/oder aber eine Unfallrente zu zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung tritt eine private Unfallversicherung auch dann ein, wenn der Unfall im Ausland eingetreten ist. Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Arten von Unfallversicherungen. Während bei der einen ein Versicherungsschutz gegen Einmalzahlungen oder gegen Zahlung mehrerer laufender Beträge gegeben ist, gibt es andere Unfallversicherungen, die Kapitalleistungen oder gar Rentenleistungen fordern.

Fast alle Unfallversicherungen werden mit Zusatzoptionen angeboten, sodass der Versicherungsnehmer sich hier heraussuchen kann, was zu seiner individuellen Situation passend ist. Beispielsweise gibt es Zusatzleistungen, die eine Progression bei steigenden Invaliditätsgraden vorsehen, die eine verbesserte Gliedertaxe haben oder aber Zusatzleistungen, die eine Beitragsrückerstattung gewähren.

Andere Leistungen wiederum gehören jedoch zum Standard einer jeden guten Unfallversicherung, sodass hier der Tod durch Unfall versichert ist, dass Krankenhaustagegeld gezahlt wird, dass die Kosten für kosmetische Operationen übernommen werden und dass Bergungskosten rückerstattet werden. Des Weiteren wird in der Regel auch eine Kurkostenhilfe gezahlt, gibt es Sofortzahlungen bei schwerwiegenden Verletzungen und Leistungen bei Knochenbrüchen.

Die Leistungen der Unfallversicherer unterscheiden sich häufig erheblich

Doch was eigentlich Pflichtversicherungen sein sollten, ist oftmals überhaupt nicht abgedeckt. So lässt sich immer wieder erkennen, dass sich der konkrete Leistungsumfang von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen häufig drastisch unterscheidet. Wer hier nicht sorglos ins finanzielle Desaster schlittern möchte, der tut gut daran, den Leistungskatalog seiner bevorzugten Versicherung genauestens zu studieren.

In der Regel ist es so, dass sich der Versicherungsschutz gegen eine Prämienerhöhung verbessern lässt. So lässt sich zum Teil durchaus auch eine Leistung versichern, wenn es beispielsweise zu Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, die auf eine Luftverunreinigung beruhen. Gerade die aktuellen Fälle in der Luftfahrt zeigen auf, wie wichtig solch ein Schutz sein kann. Andererseits gilt es darauf zu achten, dass Versicherungsleistungen nicht im Vorfeld bereits ausgeschlossen werden, beispielsweise weil der Verkehrsteilnehmer, der einen Unfall verursacht hat, alkoholisiert war. Des Weiteren sollte auch auf die einzelnen Meldefristen ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Auch diese variieren häufig sehr stark, was dazu führen kann, dass der Schaden, sofern nicht rechtzeitig gemeldet, nicht zu einer Schadensregulierung führt.

Aufgrund der Vielzahl dieser Differenzen ist es für den Versicherungsnehmer äußerst schwer, hier tatsächlich auch die passende Unfallversicherung zu finden.

Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist

Ein Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall selbst. Die charakteristischen Wesensmerkmale eines Unfalls lassen sich daran festmachen, dass es zu einem plötzlichen, von außen aufgetretenen Schaden gekommen ist, bei dem der Versicherte verletzt wurde. Gemäß § 178 Absatz 2 der VVG lässt sich der Begriff Unfall folgendermaßen definieren: Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine Person plötzlich, von außen und unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Definition kann jedoch problematisch werden, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise ohne die Einwirkung von außen einen Schaden nimmt, beispielsweise weil er sich durch Überanstrengung Gelenke verrenkt, Muskeln und Sehnen reißt oder vergleichbare Unfälle passieren. Aus diesem Grund sind die meisten Versicherer dazu übergegangen, sämtlich Schadensfälle zu versichern. Einschränkungen gibt es jedoch auch hierbei, denn auchtypische Unfälle beispielsweise werden in der Regel nicht versichert. Diese muss der Versicherungsnehmer zusätzlich absichern. Die gleiche Möglichkeit besteht für die Versicherung von erstmalig aufgetretenen Erkrankungen, wie Z. B. dem Herzinfarkt oder einer Krebserkrankung. Für Kinder kann sogar eine Erweiterung in puncto Invaliditätsschutz vereinbart werden.

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