Was gilt es bei der Kündigung einer Hausratversicherung zu beachten?

was-gilt-es-bei-der-kuendigung-einer-hausratversicherung-zu-beachten

Wer seine Hausratversicherung kündigen möchte, dem stehen hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die in diesem Ratgeber genauer erläutert werden.

Am einfachsten ist eine Kündigung in der Regel stets zum Ende der Vertragslaufzeit durchzuführen, denn bei den meisten Assekuranzen handelt es sich bei der Hausratversicherung um Jahresverträge. Eine Kündigung ist jedoch in den meisten Fällen mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende möglich. Abweichende Kündigungsfristen sind in den zugehörigen Versicherungsbedingungen vermerkt. Entscheidend für die rechtsgültige Kündigung der Hausratversicherung ist dabei allerdings immer, dass die Kündigung innerhalb der Frist beim Versicherer vorliegt. Das rechtzeitige Absenden des Kündigungsschreibens reicht für eine Wahrung der Frist nicht aus.

Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von 3 Jahren ist eine Kündigung immer erst nach Ablauf der dreijährigen Bindung möglich. Für den Fall, dass der Versicherer den Beitrag erhöht ohne dabei auch die Leistung anzupassen besitzen Kunden jedoch stets ein Sonderkündigungsrecht. Dies kommt jedoch nicht zum Tragen, wenn die Beitragserhöhung durch einen Umzug in eine andere Wohnung begründet ist. Nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung kann der Vertrag dann mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Darüber hinaus kann die Kündigung auch nach der Regulierung eines Schadens mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden und dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden auch tatsächlich übernommen oder gar die Regulierung abgelehnt hat. Auch hier gilt eine Frist von vier Wochen. Wird die Hausratversicherung per sofort gekündigt, hat die Gesellschaft dennoch Anspruch auf die komplette Jahresprämie, weshalb dies nur bedingt zu empfehlen ist.

Worauf Versicherte noch achten sollten

Eine Hausratversicherung sollte bestenfalls immer erst dann gekündigt werden, wenn entsprechend auch eine Anschlussversicherung abgeschlossen wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei einem Schaden kein Versicherungsschutz besteht. Verbraucher sollten daher immer abwarten, bis der neue Anbieter den Versicherungsantrag angenommen hat. Dies ist in der Regel bei Übersenden und dem Erhalt der Versicherungspolice der Fall. Vor der Entscheidung für eine neue Versicherung ist es zudem wichtig, die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen, denn die Prämien und Leistungen der einzelnen Anbieter können sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Mit einem kostenlosen Online-Vergleich lässt sich jedoch schnell und einfach der günstigste Anbieter finden.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und um später einen Nachweis über den rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens zu besitzen, empfiehlt es sich sogar, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Nicht immer endet der Versicherungsvertrag zum 31. Dezember. Bei einigen Versicherern laufen die Verträge auch unterhalb eines Jahres aus. Deshalb lohnt vorab stets ein Blick in die Vertragsbedingungen, um die jeweilige Laufzeit genau zu überprüfen.

Bildquelle: Autor: Kunchan; CC

Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.