Was ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert und was nicht?

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Die Rechtsschutzversicherung wird mit den Versicherungen individuell vereinbart. Je nach Vertrag werden die Kosten reguliert, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen können. Der Umfang der übernommenen Kosten richtet sich nach der Art der Versicherung und den Tarifbestimmungen der Versicherungen. Sie zahlt die Gebühren, die laut Gebührenordnung für den eigenen Anwalt anfallen und, falls das Verfahren verloren wird, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt.

Des Weiteren gehören zu den Kosten die Ausgaben für Sachverständigengutachten sowie für Zeugen und Vollstreckungsgebühren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die meisten Versicherungen ihre Rechtschutzversicherung nur für Europa und einige andere ausgewählte Länder anbieten. Vor allem im Ausland ist die Deckungssumme oft geringer als in Deutschland. Vor allem Streitigkeiten, die vor das Sozialgericht gehen oder wenn es um Steuerrechtsschutz geht, gibt es ohne Zusatzvereinbarung nur vor deutschen Gerichten eine Kostenerstattung. Dazu zählt auch der Beratungsschutz im Familien-und Erbrecht. Scheidungssachen werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

Das dürfen Versicherungsnehmer von ihrer Rechtsschutzversicherung erwarten

Wenn der Versicherungsnehmer den Prozess nicht mehr erlebt, sondern die Hinterbliebenen als Nebenkläger auftreten, werden diese Kosten ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn das Gericht festgelegt, dass der Versicherungsnehmer die Kosten zu tragen hat. Wenn der Versicherungsnehmer dagegen selber als Nebenkläger auftritt, wird die finanzielle Regulierung nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen.

Für manche Verhandlungen wird ein Korrespondenzanwalt eingesetzt. Diese Kosten werden von der Rechtschutzversicherung nur dann übernommen, wenn sich das nächste Gericht mehr als 100 km Luftlinie vom Versicherungsnehmer entfernt befindet. Die Kostenübernahme entfällt komplett, wenn es sich um Straf-und Ordnungswidrigkeiten oder um Disziplinar- und Standesrechtsschutz handelt.

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