Was muss eine Zahnzusatzversicherung abdecken?

was-muss-eine-zahnzusatzversicherung-abdecken

Gesunde und schöne Zähne sehen gepflegt aus und sie lassen einen Menschen nicht nur beim Lachen richtig strahlen. Der halbjährliche Kontrollbesuch beim Zahnarzt ist die beste Grundlage, um lange das strahlende Lächeln zu erhalten, doch wenn trotz guter Pflege eine größere Versorgung fällig wird, können auf den Patienten trotz Kassenleistung enorme Kosten zukommen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nämlich nur einen Teil der Kosten und nur mit einer optimalen Zahnzusatzversicherung lassen sich die Rechnungen dann noch deutlich verkleinern.

Nicht jede Versicherung bietet die gleichen Leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 65 % der Regelkosten bei Patienten, die regelmäßig zu den Kontrollbesuchen beim Zahnarzt erscheinen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich dieser Prozentsatz auf verschiedene Weise anheben. Jede Versicherung stellt einen eigenen Tarif zusammen, mit dem dann auch die Höhe der Leistungen genauer definiert wird. Auch bei den erstattungsfähigen Beträgen gibt es unterschiedliche Regelungen, denn einige Gesellschafften leisten generell Pauschalbeträge und bei anderen erfolgt bei jeder Behandlung eine genaue Berechnung. In einem anderen Modell wird dem Patienten der Krankenkassenzuschuss nur um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt, wobei Höchstgrenzen gelten. Gute Versicherungen zeigen offen auf, wir sie ihre Leistungen berechnen und als Laie kann man sich an folgenden Leistungspunkten orientieren:

• Leistungen für Prophylaxe und professionelle Reinigung werden angeboten

• Bei Implantaten leistet die Versicherung Beiträge für 6 Implantate pro Kiefer

• Pro Inlay oder Implantat leistet die Versicherung mindestens 1000.- Euro

Tarife und Leistungen online vergleichen

Damit die optimale Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden kann, die für wenig Geld die meisten Leistungen bietet, müssen die verschiedenen Leistungsmodelle miteinander verglichen werden. Beim Zahnersatz bieten die gesetzlichen Kassen nur 65 % der Regelleistungen an und wer hochwertigen Ersatz haben möchte, muss wesentlich mehr zahlen. Das Leistungsverhältnis einer Zahnzusatzversicherung muss also genau betrachtet werden, damit am Ende die Kosten für ein schönes Lächeln tatsächlich geringer ausfallen als ohne zusätzliche Versicherung. Im Netz lassen sich detaillierte Angaben zu vielen Fragen rund um den Zahnarztbesuch nachlesen und über die Webseite gelangt man auch zu einem Vergleichsrechner, der die einzelnen Tarife der Versicherungsgesellschaften gegenüberstellt. So lässt sich das beste Angebot schnell ermitteln. Nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beginnt allerdings in den meisten Fällen eine Wartezeit, in der die Versicherung keine Leistungen erbringt.

Wartezeit und andere Einschränkungen

Bei einigen Versicherungen müssen nach Vertragsabschluss erst einige Monate vergehen, ehe die Versicherung Leistungen erbringt. Zwischen fünf und acht Monaten beträgt die Wartezeit in den meisten Fällen. Ebenso arbeiten einige Gesellschaften mit Erstattungshöchstgrenzen. Sie gelten während der ersten Versicherungsjahre und entfallen in der Regel ab dem fünften Versicherungsjahr. Generell gilt, dass Zahnbehandlungen und Zahnersatz nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie medizinisch notwendig waren. Kosmetische Behandlungen sind also von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen und auch intakte Füllungen oder Kronen können nicht auf Kosten der Versicherung ersetzt werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.