Was versteht man unter einer privaten gesundheitlichen Grundabsicherung?

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Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren in Deutschland eine gesundheitliche Grundabsicherung, die dazu geeignet ist die Gesundheit zu erhalten, sie zu verbessern oder wiederherzzustellen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen wird zum großen Teil vom Gesetzgeber festgeschrieben und einige Kassen bieten dazu noch weitere Leistungen, deren Umfang sie selbst bestimmen können. Bei den privaten Krankenkassen gibt es als Alternative dazu einen Tarif, der als private gesundheitliche Grundabsicherung bezeichnet wird. In diesem Basistarif sind die gleichen Leistungen enthalten, die auch die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten bieten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungskatalog

Dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen) obliegt die Gestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Durch Richtlinien bestimmen sie deren Leistungsumfang und die privaten Kassen orientieren sich bei ihrem Basistarif an diesem Leistungskatalog. Darüber hinaus können die privaten Kassen aber noch weitere Leistungen bieten, die durch höhere Beiträge finanziert werden und auch die gesetzlichen Kassen bieten zusätzlich zur gesundheitlichen Grundabsicherung weitere Leistungen an, die durch monatliche Zusatzbeiträge in den Vertrag aufgenommen werden können. Die privaten Krankenkassen bieten hier aber einen entscheidenden Vorteil, denn vor allem in der Diagnostik bieten sie wesentlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Auch auf anderen Gebieten können meist die privaten Kassen punkten, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist inzwischen nur noch als Grundabsicherung gedacht und etliche Leistungen aus ihrem Katalog wurden in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen.

Die gesundheitliche Grundabsicherung reicht nicht aus

Nach einem Unfall wird man in Deutschland ins Krankenhaus gebracht und gut ausgebildete Ärzte kümmern sich und behandeln alle Verletzungen. Fühlt man sich unwohl, geht man einfach zum Arzt und kann sich dort behandeln lassen. Die gesundheitliche Grundabsicherung deckt die Kosten dafür ab, doch häufig stoßen die Kassen an ihre Grenzen und die Patienten müssen Behandlungen oder Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. Wer hier gut abgesichert sein will, muss eine private Zusatzversicherung ins Auge fassen, um im Krankheitsfall möglichst umfassend abgesichert zu sein.

Bildquelle: Gunnar Ries; flickr

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.