Welche Heilmittel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

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Unter Heilmitteln
versteht man alle körperlich oder seelisch heilenden Mittel, also ärztliche
Behandlung, Arzneien, Massagen, Bäder, Krankengymnastik und ähnliche
Behandlungen. Auch psychotherapeutische Behandlungen fallen unter den Begriff
der Heilmittel. Alle diese gehören zu den Grundleistungen der Krankenkassen,
auf die jede und jeder Versicherte einen Anspruch hat.

Zuzahlungen

Bei den meisten Heilmitteln ist jedoch eine Zuzahlung zu leisten. Jede und
jeder von uns kennt wohl die "Praxisgebühr"
von zehn Euro im Quartal, die man beim Arzt hinzu bezahlen muss. Auch bei
Krankenhausaufenthalten, Medikamenten, Massagen
gegen Verspannungen und anderen Formen der Physiotherapie gibt es solche
Zuzahlungen. Manche Medikamente, etwa solche, die gegen Erkältungskrankheiten
wirken, sind gänzlich von der Übernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen.
Bei potenzsteigernden und ähnlichen aphrodisierenden Mitteln ist dies nun sehr
wohl verständlich, bei anderen, wie etwa Acetylsalizylsäure (Aspirin), die auch
als Gerinnungshemmer anstelle von z.B. Marcumar eingesetzt werden kann,
erscheint es jedoch auf den ersten Blick nicht oder nur wenig nachvollziehbar.

Von den Krankenkassen übernommene Kosten

Lediglich bei
Operationen und Krankenhausbehandlungen ist noch eine volle Erstattung der
Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, eingeschränkt durch die oben
genannten Zuzahlungen. Alleine die Psychotherapie unterliegt - noch - keinerlei
Zuzahlungen, doch ist es schwierig, zu einer solchen - und dann auch noch zu
einer durch die Krankenkasse zugelassenen - zu gelangen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.