Welche Pflegeleistungen werden von Krankenkassen übernommen?

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Welche Leistungen die Krankenkassen im Pflegefall übernehmen, hängt in erster Linie von der jeweiligen Pflegestufe ab. Vorgenommen wird die Einstufung von im Auftrag der Krankenkassen beauftragten Gutachtern. Darüber hinaus gibt es im Fall einer Pflegebedürftigkeit jedoch noch zahlreiche weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Leistungen bei der häuslichen Pflege

Die meisten Menschen möchten auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit wenn möglich stets in den eigenen vier Wänden bleiben. Solange eine stationäre Pflege aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist, bleibt die häusliche Pflege zumeist die erste Wahl. Dabei werden die Leistungen der Pflegekassen in drei unterschiedlichen Varianten angeboten. Zum einen gibt es die Sachleistung, bei der professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes die häusliche Pflege übernehmen. Für den Fall, dass die Pflege von Angehörigen übernommen wird, zahlen die Pflegekassen ein Pflegegeld. Die dritte Möglichkeit besteht aus einer Kombination aus beiden Varianten. Dabei muss die häusliche Pflege jedoch nicht zwangsläufig auch in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfinden. Möglich ist stets auch der Aufenthalt in einem anderen Haushalt oder in einer Unterkunft mit betreutem Wohnen.

Pflegeversicherung - Einzelheiten zur Sachleistung

Bezüglich der Sachleistung übernimmt die Pflegeversicherung hier die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes. Für die Pflegestufe I gilt dabei ein maximaler Betrag von 440 Euro pro Monat. In der Pflegestufe II liegt der Höchstbetrag bei 1.040 und in der Pflegestufe III bei 1.510 Euro monatlich. In Härtefällen sind in der Pflegestufe III monatliche Zahlungen von bis zu 1.918 Euro pro Monat möglich. Für die Übernahme der Kosten muss der Pflegebedürftige einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abschließen. Wichtig dabei ist es allerdings, dass es sich um einen von einem mit den Pflegekassen tätigen Verband zugelassenen Pflegedienst handelt.

Einzelheiten zum Pflegegeld

Übernehmen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte die häusliche Pflege, so erhält der Pflegebedürftige ein Pflegegeld. Auch hier hängt die Höhe der monatlichen Leistungen von der jeweiligen Pflegestufe ab. In der Pflegestufe I gibt es 225 Euro, in der Pflegestufe II 430 Euro und in der Pflegestufe III derzeit bis zu 685 Euro pro Monat. Selbstverständlich kann dieses Geld auch für eine zusätzliche Pflegekraft genutzt werden. Wer noch auf der Suche nach einer zuverlässigen Pflegekraft ist, der findet beispielsweise bei Sunacare Fachkräfte für die Altenpflege sowie auch Hilfen für den Haushalt.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.