Welche Versicherungen sind absetzbar bei der Steuererklärung?

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Vielen Menschen ist die alljährliche Steuererklärung ein Dorn im Auge, denn diese ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Angesichts der umfangreichen Formulare und zahllosen Vorschriften fühlen sich Steuerpflichtige oftmals überfordert. Sich intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, wirkt einer solchen Überforderung entgegen und kann sich darüber hinaus auch finanziell lohnen. Wer mit den Grundprinzipien der Steuergesetzgebung vertraut ist und weiß, worauf es bei der Steuererklärung ankommt, kann bares Geld sparen und mitunter sogar eine Steuererstattung erwirken.

Versicherungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen

Der Mantelbogen des Lohnsteuer-Formulars und die verschiedenen Anlagen bieten die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben aufzuführen, die sich mindernd auf die Steuer auswirken und Arbeitnehmern so zu einer Steuererstattung vom Finanzamt führen können. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings zunächst die Frage, welche Versicherungen bei der Steuererklärung absetzbar sind.

Steuerpflichtige können ihre Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen oder privaten Basiskrankenversicherung steuerlich in voller Höhe geltend machen. Darüber hinaus gehende Beiträge können gegebenenfalls anderweitig abgesetzt werden, wobei der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich nur beschränkte Freiräume vorsieht. Versicherungen, die der Vorsorge dienen, sind im Rahmen der Steuererklärung ebenfalls absetzbar. Steuerlich begünstigte Vorsorgemaßnahmen fördern die Eigeninitiative im Bereich der privaten Vorsorge zusätzlich, so dass neben der gesetzlichen auch private Rentenversicherungen bei der Steuererklärung Anerkennung finden.

§ 10 EStG entsprechend sind Vorsorgeaufwendungen in Höhe von bis zu 1.900 Euro absetzbar. Wer diesen Betrag mit der grundlegenden Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gänzlich ausschöpft, kann im Rahmen der Steuererklärung gegebenenfalls weitere Versicherungen geltend machen. Abzugsfähig sind auf diesem Wege beispielsweise die Haftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und die private Pflegeversicherung. Wenn es darum geht, das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen und eine höchstmögliche Erstattung vom Finanzamt zu erzielen, erweist sich das Online-Portal als große Hilfe.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.