Wie errechnet sich die Unterbrechnung bei Betriebsunterbrechnungsversicherungen?

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Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann durchaus als Lebensversicherung für kleine oder mittlere Betriebe bezeichnet werden. Gerade für kleine und mittlere Betriebe kann es das finanzielle Aus bedeuten, wenn durch eine Havarie oder einen anderen Schaden über längere Zeit ein Produktionsausfall entsteht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet eine Entschädigung für den Ertragsausfall, wenn eine betriebliche Störung durch einen Sachschaden entsteht. Diese Versicherung hat für den Versicherungsnehmer gravierende Vorteile. Unternehmer können sich zwar nicht vor dem Schaden sichern, aber wenigstens vor den finanziellen Folgen. Übernommen werden Kosten einer Betriebsunterbrechung, die durch Feuer oder Einbruch, Leitungswasser oder Sturm entstehen können. Ersetzt wird nicht nur der entgangene Gewinn, sondern unter anderem auch fixe Kosten, wie beispielsweise die Kosten für Personal oder Provisionen.

Des Weiteren übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch die Kosten für Betriebs- und Hilfsstoffe, um den Betrieb zu erhalten. Selbst Mieten und Pachten werden von ihr übernommen. Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung bleibt die Liquidität des Unternehmens erhalten. Sie ist oft die einzige Möglichkeit, das Unternehmen am Leben zu erhalten. Mit dieser Versicherung kann die Zeit zwischen betrieblicher Störung und der Wiederherstellung überbrückt werden, ohne dass das Eigenkapital angegriffen werden muss. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann.

Wie wird die Unterbrechung berechnet?

Für die Berechnung der Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es eine ganz einfache Formel. Von den Nettoumsatzerlösen werden die Waren oder Vorräte abgezogen und 10 % Vorsorge wieder dazu gerechnet. Das ergibt die Versicherungssumme bzw. den Rohertrag. Im Schadensfall erhalten Unternehmer bei einem Betriebsstillstand den entgangenen Gewinn, den sie aus dem Umsatz der hergestellten oder gehandelten Waren erwirtschaftet hätten, plus aller laufenden Kosten, die für den Betriebsablauf benötigt werden.

Bildquelle: Klubbavisa; flickr

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