Wohngebäudeversicherung: Wie habe ich mich im Schadensfall richtig zu verhalten?

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Hausbesitzer sollten diese Versicherung unbedingt abschließen. Sie verhindert hohe finanzielle Belastungen, wenn Sturm, Feuer oder Leitungswasser das Haus beschädigen oder zerstören. Damit die Versicherung im Schadensfall auch problemlos zahlt, sollten Versicherer grundlegende Dinge beachten.

Im Schadensfall Versicherung anrufen

Bei den meisten Gebäudeversicherern ist eine telefonische Hotline eingerichtet, bei der Sie sich im Schadensfall rund um die Uhr melden können. Wissen Sie nicht genau, wie Sie sich verhalten sollen, bekommen Sie dort Auskunft und Hilfe. Bevor Sie mit Aufräumungsarbeiten beginnen oder gar Instandsetzungsarbeiten an Ihrem Haus in Auftrag geben, sollten Sie sich unbedingt zuerst mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Sind größere Schäden vorhanden, werden die Versicherer meist einen Gutachter schicken, der die Schäden bewertet. Durch spätere Vorlage der Reparaturkostenbelege rechnen Sie dann mit Ihrem Versicherer ab. Denken Sie immer daran, dass Sie notwendige Reparaturkosten immer nachweisen müssen.

So verhalten Sie sich im Schadensfall richtig

Als Versicherungsnehmer sind Sie immer gehalten, Versicherungsschäden zu vermeiden. Kommt es doch zu einem Schaden, sollten Sie alles tun, um die Gebäudeschäden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Wasserschaden oder Brand müssen Sie sofort die Feuerwehr rufen. Schließen Sie den Haupthahn bei einem Leitungswasserschaden. Handelt es sich um Vandalismus, machen Sie zusätzlich einen Anzeige bei der Polizei. Wichtig ist es immer, die Schäden so genau wie möglich zu dokumentieren. Am besten machen Sie eine genaue Schadensliste und beweisen die Schäden durch aussagekräftige Fotos. Handelt es sich um zugefrorene Rohre oder Heizkörper, dürfen Sie diese nur durch Fachpersonal auftauen lassen. Sind Gebäudeteile beschädigt oder zerstört, müssen Sie diese für die Schadenaufnahme sichern. Geben Sie dem Versicherer immer alle wichtigen Belege und Auskünfte, die er für die Wiedergutmachung des Schadens benötigt.

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