Zahlt die Rechtsschutzversicherung gegnerische Anwaltskosten?

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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, rechtliche Interessen des Versicherungsnehmers und der Personen, die im Rahmen des Vertrages mitversichert sind, durchzusetzen. Dabei werden auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernommen. Je nach Vertrag übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit auftreten. Damit verhindert die Rechtsschutzversicherung, dass vor Gericht der Kontrahent gewinnt, der die größeren finanziellen Argumente ins Feld führen kann. Es geht in einem Rechtsstreit nicht immer darum, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte gegenüber anderen Privatpersonen durchsetzen will, sondern es kann genauso gut der Arbeitgeber oder sogar der Staat sein.

Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden

Übernommen werden im Rahmen eines Rechtsstreites die Gebühren, die entsprechend der Gebührenordnung des eigenen Anwaltes entstehen. Aber auch die Gebühren des gegnerischen Anwaltes werden übernommen, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit unterlegen sein sollte.

Zu den Kosten, die im Bedarfsfall übernommen werden, gehören auch Kosten für Sachverständige oder Gutachten, Vollstreckungskosten, Kosten für die Zeugen und sämtliche Gerichtskosten. Sogar Kautionszahlungen können in Form eines zinslosen Darlehens von der Rechtschutzversicherung übernommen werden. Generell werden Versicherungsnehmer von der Rechtschutzversicherung so weit unterstützt, dass sie ohne Gedanken an die anstehenden Kosten ihre rechtlichen Interessen vor Gericht wahrnehmen können.

Die Versicherung wird für den Versicherungsnehmer und seinen Ehepartner sowie für minderjährige Kinder oder Kinder bis 25 Jahre ohne berufliche Beschäftigung aktiv. Soll ein Lebenspartner mitversichert werden, muss er im Vertrag namentlich genannt werden.

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