Zahlt Ihre Versicherung wirklich im Krankheitsfall?

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In der Theorie sieht die Sache relativ simpel aus. Einfach die Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen und die Krankenversicherung zahlt. Die Praxis sieht jedoch etwas anders aus, denn Einschränkungen gibt es nicht nur bei Brillen oder Zahnersatz. Leistungslücken gibt es grundsätzlich nicht nur bei Kassen-, sondern auch bei Privatpatienten. 

Festgelegte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen

Ärzte dürfen gesetzlich versicherte Patienten über die im Katalog der Krankenkassen festgelegten Leistungen abrechnen. Aus diesem Grund ist das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen zu 95 Prozent gleich. Unterschiede gibt es zumeist lediglich, was den Service oder die Gesundheitsförderung betrifft. So bieten einige Krankenkassen beispielsweise Yoga- oder Ernährungskurse an. Bei wieder anderen Krankenkassen erhalten Kunden auch Mehrleistungen bei Schutzimpfungen oder in der häuslichen Krankenpflege. Diese beinhalten beispielsweise eine Einkaufshilfe im Krankheitsfall. Aus Einsparungsgründen wurden in den letzten Jahren viele Leistungen gekürzt. Besonders betroffen hiervon sind, wie oben bereits erwähnt, der Zahnersatz sowie die Kosten für Sehhilfen.

Einschränkungen auch bei privaten Krankenkassen

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen gibt es bei den privaten Krankenkassen keine einheitlichen Leistungen. So kommt es zwischen den einzelnen Krankenkassen zu deutlichen Unterschieden. Die meisten Versicherer bieten mehrere Tarife an, sodass der Versicherte den Leistungsumfang individuell an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen kann. Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die größere Zahl an Ärzten, die für eine Behandlung zu Verfügung steht. Privatpatienten profitieren in der Regel von höheren Erstattungen beim Heilpraktiker, Zahnersatz oder den Sehhilfen. Im Gegenzug kommt es bei einer Psychotherapie, beim Mutterschutz oder bei Kurbehandlungen des Öfteren zu eingeschränkten Leistungen. Zudem gilt bei vielen Tarifen eine jährliche Selbstbeteiligung, sodass nicht alle beanspruchten Leistungen auch komplette erstattet werden. Zudem gibt es bei den privaten Krankenversicherungen keinen Familientarif bei dem Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder kostenlos mitversichert sind. Darüber hinaus müssen stets auch diverse Voraussetzungen erfüllt sein, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können.

Ein Sonderfall ist hier jedoch der Basistarif, den die privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Dieser entspricht von den beinhalteten Leistungen weitestgehend denen der gesetzlichen Krankenkassen.

Was Sie tun müssen, damit Ihre Kasse zahlt

In Deutschland muss jeder Bürger im Besitze einer Krankenversicherung sein. Sind Sie gesetzlich versichert, so müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen, damit die versicherten Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gilt das Sachleistungsprinzip, bei dem Krankenkassen und Arzt direkt abrechnen, ohne dass Sie als Patient in Vorleistung treten müssen oder eine Quittung erhalten. Bei privaten Krankenkassen gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip. Patienten müssen beim Arzt oder in der Apotheke zunächst in Vorleistung treten und hinterher eine Erstattung der Auslagen beantragen.

Zusatzversicherungen: Welche hilft im Krankheitsfall wirklich

„Als Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt werden“. Damit werben die Anbieter von Zusatzversicherungen. Solche Zusatzversicherungen werden für die unterschiedlichsten Bereiche, wie Zahnersatz, stationäre Krankenhausaufenthalte oder aber zur Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall angeboten. Dabei sind jedoch nicht alle Policen auch wirklich sinnvoll. In jedem Falle zu empfehlen sind Zahnzusatzversicherungen, da Sie hier als gesetzlich Versicherter mit den höchsten Zuzahlungen rechnen müssen. Mit einer entsprechenden Police können Sie Ihren Eigenanteil deutlich senken. Bedenken Sie jedoch, dass eine Zusatzversicherung vor einer möglichen Behandlung abgeschlossen werden muss. Wird diese vom Zahnarzt bereits empfohlen, ist eine Versicherung hierfür nicht mehr möglich. Zudem gibt es bei den meisten Versicherern Wartezeiten und reduzierte Erstattungsbeträge in den ersten Jahren. Ein genauer Versicherungsvergleich ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen.

Die eigene Arbeitskraft absichern

Eine längere Krankheit ist immer auch mit finanziellen Einbußen verbunden. Nach Ablauf von sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und Sie erhalten nur noch ein reduziertes Krankengeld. Durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung können Sie einen Einkommensverlust jedoch lukrativ ausgleichen. Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Selbstständige und Freiberufler, die bei Krankheit überhaupt keine Ersatzleistungen erhalten.

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