Begutachtungsrichtlinien

Die Begutachtungsrichtlinien sind eine gesetzliche Vorgabe, die eine wesentliche Rolle bei der Einstufung eines Pflegefalls spielen. Nach Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Begutachtungsrichtlinien das wesentliche Kriterium geworden, nach welchem das Vorliegen eines Pflegefalls und dessen Schwere überprüft wird. Doch staatliche Prüfer wird anhand dieser Richtlinien die Untersuchung eines potenziellen Pflegefalls vorgenommen, hiernach wird anhand der festgelegten Kriterien eingeschätzt, ob und in welche der drei gesetzlichen Pflegestufen die entsprechende Person eingestuft wird.

Der Ablauf einer Begutachtung

Nach Antragsstellung bei der Pflegekasse entsendet diese einen Mitarbeiter des sogenannten Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieser ist mit sämtlichen Begutachtungsrichtlinien für einen Pflegefall vertraut und stattet dem potenziellen Pflegefall einen Besuch in dessen heimischem Umfeld ab. Im Rahmen dieses Besuches verschafft sich der Prüfer einen Überblick über die alltägliche Lebenssituation und findet durch Beobachtung und Befragung heraus, in welchem Zustand sich die einzuschätzende Person befindet. Die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie die generelle Fähigkeit zur Haushaltsführung neben dabei den wichtigsten Stellenwert ein und werden unabhängig voneinander überprüft. Nach dieser Bewertung kommt es anhand der Begutachtungsrichtlinien zu einer Gesamteinschätzung, an welcher sich die Einstufung des Pflegefalls orientiert.

Auswirkung der Einstufung nach den Begutachtungsrichtlinien

Im ersten Schritt bewertet das erstellte Gutachten, ob es sich bei einer Person wirklich um einen Pflegefall handelt oder ob diese den Alltag in den erwähnten Bereichen noch eigenständig bewältigen kann, ohne auf eine fremde Pflegehilfe angewiesen zu sein. Ist diese Hilfe zwingend notwendig, spielt der Grad der Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Rolle, wobei hier in Deutschland ein dreistufiges Modell eingesetzt wird. Je nach Einstufung erhält die entsprechende Person eine unterschiedliche, finanzielle Leistung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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