Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe stellt eine Sozialleistung dar, die durch die gesetzliche Sozialversicherung in zahlreichen Situationen gewährt wird. Die Hauptaufgabe der Haushaltshilfe ist die Unterstützung bei der Führung eines privaten Haushaltes, sofern dies aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung dem Antragssteller nicht mehr möglich ist. Im Regelfall wird die Haushaltshilfe bei einem eintretenden Pflegefall oder Unfall angenommen, auch für Schwangere oder bei schweren Erkrankungen ist es möglich, eine Haushaltshilfe zu beantragen und mit den hierdurch gewährten, finanziellen Leistungen eine professionelle Hilfskraft zu bezahlen.

In welchen Fällen die Haushaltshilfe gewährt wird

Grundsätzlich steht es jeder Person frei, für die Durchführung alltäglicher Arbeiten des eigenen Haushaltes eine andere Person zu beauftragen, jedoch sind die Kosten für eine solche, zusätzliche Arbeitskraft dann alleine von der erkrankten Person aufzubringen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit für eine Haushaltshilfe vor, können die Kosten für diese an einen Versicherer weitergegeben werden, z.B. an die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen einer Schwangerschaft oder an den gesetzlichen Träger der Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Sämtliche Leistungen werden in einem eingeschränkten Maße gewährt, sofern dem Haushalt noch weitere, gesunde Personen angehören, die zur Führung des Haushaltes zur Verfügung stehen.

Ergänzende Leistungen aus privaten Verträgen

Neben den Leistungen des gesetzlichen Sozialversicherung nehmen zahlreiche Bundesbürger auch die Option in Anspruch, sich privat gegen gesundheitliche Risiken abzusichern, wobei die Haushaltshilfe zum Leistungsspektrum entsprechender, privater Verträge zählen kann. Der Erhalt einer Haushaltshilfe kann dabei nicht explizit als privater Zusatzvertrag abgeschlossen werden, jedoch ist diese Dienstleistung in zahlreichen Tarifen der privaten Unfall-, Krankenzusatz- oder Pflegeversicherung zu finden. Leistungen aus derartigen Tarifen kann auch als Ergänzung für eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden, sofern einem für diesen Zweck bereits Zahlungen durch eine gesetzliche Sozialkasse gewährt werden.

 

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.