Krankenversicherungsfreiheit

Die Krankenversicherungsfreiheit bezeichnet die Option von gesetzliche Versicherten, unter bestimmten Voraussetzungen frei zwischen einem gesetzlichen oder privaten Anbieter für die Absicherung eigener, gesundheitlicher Risiken wählen zu können. Grundsätzlich bietet sich für alle Versicherten hierzulande die freie Wahl einer Krankenkasse, jedoch umfasst die Krankenversicherungsfreiheit als Begriff ausschließlich die Freiheit, zwischen einer solchen Krankenkasse und dem Schutz durch einen privaten Krankenversicherungstarif wählen zu können. Ob diese Freiheit gegeben ist, hängt entweder vom dem gewählten Beruf des Versicherten oder von dessen jährlichem Einkommen ab.

Krankenversicherungsfreiheit nach Berufsgruppe

In Deutschland unterliegen sämtliche Versicherten der Krankenversicherungsfreiheit, sofern diese selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Je nach Versicherungsunternehmen wird auch anderen Berufsgruppen wie Beamten oder Landwirten ein freier Tarif zum Wechsel in den Schutz der PKV angeboten. Den freien Berufen eine Wahlfreiheit zu gewähren, liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass bei ihnen kein Arbeitgeberanteil gewährt wird und die Kosten für die monatliche Absicherung gesundheitlicher Risiken alleine durch den Versicherten selbst zu tragen sind. Um dieses Missverhältnis gegenüber Angestellten und Arbeitern auszugleichen, bietet der Gesetzgeber die direkte Wechselmöglichkeit in einen privaten Vollvertrag. Gerade in jungen Jahren macht dieser Wechsel für gesunde Erwerbstätige sehr niedrige Beiträge im Vergleich zum gesetzlichen Schutz möglich und gleicht so die vermeintliche Benachteiligung durch den fehlenden Arbeitgeber aus.

Krankenversicherungsfreiheit des Einkommens wegen

Auch Angestellte und Arbeiter können von der Krankenversicherungsfreiheit profitieren, sofern diese mit ihrem Jahreseinkommen die jährlich neu festgelegte Pflichtversicherungsgrenze übersteigen. Seit dem Jahr 2011 ist beim Überschreiten des Grenzbetrags lediglich noch eine Ein-Jahres-Frist als Wartezeit zu überbrücken, hiernach kann der unmittelbare Wechsel zu einem privaten Anbieter erfolgen. Das Nutzen der Krankenversicherungsfreiheit zu einem Anbieterwechsel wird deshalb gerne in Betracht gezogen, da mit erreichen dieses Grenzbetrags noch nicht die Beitragsbemessunggrenze erreicht wurde und somit auch bei einem höheren Einkommen von diesem eine prozentuale Berechnung des monatlich zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages erfolgt.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.