Sachbezugswerte

Der Begriff Sachbezugswerte beschreibt Leistungen, die ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber erhält, jedoch nicht als finanzielle Leistungen gewährt werden. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Kostenübernahme von Unterkunft und Verpflegung, die als Leistungen durch einen Arbeitsvertrag zugesichert werden, jedoch nicht direkt in die Gehaltszahlung mit einfließen. Diese Rechengrößen spielen dennoch für die Sozialversicherungsträger wie z.B. die gesetzlichen Krankenkassen eine entscheidende Rolle, da die Sachbezugswerte ebenfalls zum monatlichen Einkommen des Arbeitnehmers gerechnet werden müssen und damit auch anteilig zur Sozialversicherungspflicht beitragen.

Die Anrechnung der Sachbezugswerte durch die Krankenversicherung

Im Regelfall arbeiten die Krankenkassen mit Pauschalbeträgen, wobei es sowohl zu einer monatlichen wie auch zu einer täglichen Anrechnung dieser Leistungen kommen kann. Den entsprechenden Pauschalen wird so ein finanzieller Gegenwert gegenübergestellt, der zum eigentlichen Monatseinkommen der beschäftigten Person hinzugerechnet wird. Gemeinsam mit der regulären Gehaltszahlung ergeben die Sachbezugswerte somit die Gesamteinnahme des Arbeitnehmers, an welcher sich die Berechnung der Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungsträgern orientiert.

Arten der Sachbezugswerte

Auch wenn der Begriff Sachbezugswerte Unterkunft und Verpflegung pauschal zusammenfasst, gibt es hier in der konkreten Abrechnung zahlreiche Möglichkeiten, die Sachbezugswerte noch aufzuteilen. So werden durch die Krankenversicherer Pauschalen für die alleinige Unterkunft sowie die verschiedenen Formen der Verpflegung bereitgehalten. Einzelne Arbeitnehmer gewähren beispielsweise nur die Kostenerstattung für ein Frühstück oder ein Abendessen ihrer Angestellten, so dass auch die Sachbezugswerte lediglich die Leistungen pauschal gegenrechnen, die auch wirklich durch den Arbeitgeber geboten werden. Nach aktueller Gesetzgebung wird bei der kompletten Übernahme von Unterkunft und Verpflegung ein Betrag von gut 420 Euro pro Monat als Sachbezugswerte angerechnet.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.