Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
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Ab wann ist man berufsunfähig?

Wann eine Person als berufsunfähig anzuerkennen ist, ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Danach ist generell von Berufsunfähigkeit zu sprechen, wenn eine Person ihre letzte Tätigkeit voraussichtlich über einen längeren Zeitraum oder für immer nicht mehr in der Art ausüben kann, wie es die Berufsanforderungen bisher verlangten. Sehr zum Nachteil der Betroffenen wirkt sich der Zusatz aus, dass auch keine ähnlich gelagerte Tätigkeit ausführbar ist. Diese Beschreibung ist recht dehnbar. Sie macht die sogenannte Verweisung möglich, mit der einer Person eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann, die zusätzlich die bisherige Lebenssituation vollkommen außer Acht lässt.

Wann wird denn dann gezahlt?

Vom Gesetzgeber gibt es die Erwerbsminderungsrente, die gestaffelt ist nach den täglichen Arbeitsstunden, die eine Person leisten kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt normalerweise, wenn der Versicherte wenigstens 50 Prozent ärztlich bestätigt berufsunfähig ist. Dieser Zustand kann psychisch oder körperlich begründet sein.

Verwechselt wird die Berufsunfähigkeit schnell mit der Erwerbsunfähigkeit. Unterschieden wird tatsächlich nach dem Wortlaut. Berufsunfähig heißt, man kann die letzte Tätigkeit beziehungsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben. Erwerbsunfähigkeit drückt aus, dass eine Person überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Sie existiert als vollständige oder teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit und man wird entsprechend gestaffelt unterstützt.

 

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.