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Wie berechnen sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Während bei der privaten Krankenversicherung die Leistungen und das gesundheitliche Risiko des Mitglieds den Ausschlag geben, wird bei der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich das Einkommen des Versicherten herangezogen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass in den gesetzlichen Krankenversicherungen alle Mitglieder gleich und gerecht behandelt werden. Und dazu gehört auch, dass niemandem bei der Beitragsberechnung der Krankenkasse Nachteile entstehen dürfen, nur weil er eine komplizierte Krankengeschichte hat. Durch die Beitragserhebung am Einkommen wird außerdem gewährleistet, dass niemand mehr zahlt, als er kann.

So erfolgt die Beitragsberechnung bei der Krankenkasse

Um zu berechnen, wie hoch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse sind, wird der entsprechende Beitragssatz (15,5 %, Stand Januar 2011) vom Bruttoeinkommen berechnet. Die Hälfte des Betrages zahlt der Patient selbst, die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Wer selbstständig ist, muss dementsprechend beide Anteile allein bezahlen. Dieses Modell sorgt dafür, dass Menschen mit wenig Geld niedrige Beiträge zahlen und Menschen mit viel Geld höhere. Das nennt man auch Solidaritätsprinzip: Die Reichen tragen die Armen mit. Damit es aber nicht zu ungerecht zugeht, gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro (Januar 2011). Darüber liegendes Einkommen wird nicht berücksichtigt.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.